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KTG Energie AG: Entscheidung über Insolvenzplan vertagt

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KTG Energie AG: Entscheidungüber Insolvenzplan vertagt

(firmenpresse) - Die Zukunft der insolventen KTG Energie AG ist weiter ungewiss. Die Entscheidung über den Insolvenzplan wurde vertagt. Das Insolvenzgericht wird am 10. Februar über den Insolvenzplan entscheiden.



GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit Spannung war die Abstimmung über den vorgelegten Insolvenzplan der KTG Energie AG erwartet worden. Eine Entscheidung ist am 3. Februar allerdings noch nicht gefallen. Denn nur vier der fünf Gläubigergruppen stimmten dem Insolvenzplan zu. Bei den Anleihe-Gläubigern ist der Plan durchgefallen. Das letzte Wort spricht nun das Amtsgericht Neuruppin. Es wird seine Entscheidung am 10. Februar bekanntgeben.



Für die Anleger der Anleihe der KTG Energie AG steht viel auf dem Spiel. Insgesamt 50 Millionen Euro haben sie über die Anleihe investiert. Jährlich sollte es stolze 7,25 Prozent Zinsen auf die Anleihe geben. Die im Insolvenzplan vorgesehene Insolvenzquote sieht hingegen nicht einmal 3 Prozent für die Anleihe-Anleger vor. Gerade einmal 2,94 Prozent sollen sie erhalten und die Hoffnung, an künftigen Gewinnen des Unternehmens in ungewisser Höhe partizipieren zu können. Von daher ist es wenig erstaunlich, dass sie sich gegen den Plan entschieden.



Unabhängig von der Entscheidung des Amtsgerichts Neuruppin über den Insolvenzplan dürfte für die Anleger feststehen, dass sie im Insolvenzverfahren mit hohen Verlusten rechnen müssen. Um sich gegen diese zu wehren, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der weitere rechtliche Schritte prüfen kann.



In Betracht kommt dabei vor allem auch die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz. Mögliche Forderungen können sich dabei sowohl gegen die ehemaligen Unternehmens- und Prospektverantwortlichen aber auch gegen die Anlageberater und Vermittler richten. Denn die Anleger haben einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Beratung. Dazu gehört auch, dass ihnen die Risiken der Geldanlage umfassend erklärt werden.







Während die Entscheidung über den Insolvenzplan noch aussteht, wurde die Eigenverwaltung bei der insolventen KTG Energie AG bestätigt. Ein Antrag auf Beendigung der Eigenverwaltung ist gescheitert.



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Datum: 09.02.2017 - 09:21 Uhr
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