PresseKat - Irreführende Werbung mit kostenlosem Girokonto

Irreführende Werbung mit kostenlosem Girokonto

ID: 1452387

Irreführende Werbung mit kostenlosem Girokonto

(firmenpresse) - Werbung mit einem kostenlosen Girokonto ist irreführend, wenn für die Nutzung der erforderlichen EC-Karte Kosten anfallen. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden (Az.: 38 O 68/16).



GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Kostenlos heißt auch tatsächlich kostenlos. Das hat das Landgericht Düsseldorf mit einem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 6. Januar 2017 entschieden. Wird ein Produkt mit dem Argument "kostenlos" beworben, dürfen für den Verbraucher auch keine versteckten Kosten anfallen. Dann sei die Werbung irreführend und damit auch ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.



Eine Bank hatte mit einem kostenlosen Girokonto für ihre Kunden geworben. Die Sache hatte allerdings einen Haken. Denn so ganz kostenfrei war das Girokonto für die Verbraucher am Ende nicht. Zwar verlangte die Bank keine Kontoführungsgebühren. Für die Nutzung der EC-Karte sollte der Kunde aber ein jährliches, wenn auch vergleichsweise geringes Entgelt zahlen. Ohne die EC-Karte konnten verschiedene SB-Terminals, z.B. zum Drucken der Kontoauszüge, nicht genutzt werden. Ein Wettbewerbsverband hielt diese Werbung für irreführend, wenn der Kunde für die Nutzung seines Girokontos am Ende doch etwas zahlen müsse.



Das LG Düsseldorf hielt die Werbung mit einem kostenlosen Girokonto, bei dem am Ende doch Kosten anfallen, ebenfalls für irreführend. Denn der Verbraucher erwarte bei einem kostenlosen Girokonto, dass die Nutzung für ihn auch wirklich kostenfrei ist.



Das Urteil stärkt auf der einen Seite die Verbraucher und auf der anderen Seite schützt es auch die Wettbewerber. Denn Kosten, unabhängig von ihrer Höhe, müssen für den Verbraucher auch transparent dargestellt werden. Fallen Kosten durch die "Hintertür" an, ist die Werbung für den Verbraucher irreführend und damit auch ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Wettbewerber, die die Kosten transparent darstellen, können dadurch benachteiligt werden.







Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können gravierende Folgen von Abmahnungen über Unterlassungsklagen bis hin zu Schadensersatzansprüchen haben. Im Gewerblichen Rechtsschutz versierte Rechtsanwälte können in Fragen des Wettbewerbsrechts kompetent beraten und Forderungen durchsetzen bzw. abwehren.



https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/werbung.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Irreführende Werbung mit kostenlosem Girokonto Irreführende Werbung mit kostenlosem Girokonto
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 06.02.2017 - 10:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1452387
Anzahl Zeichen: 2702

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 02212722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Irreführende Werbung mit kostenlosem Girokonto"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Lebensversicherungen unter Druck - Widerspruch prüfen ...

Lange Zeit galt die Lebensversicherung als sicherer Baustein für die Altersvorsorge. Doch in Zeiten anhaltend niedriger Zinsen hat sich das geändert, Verbraucher und Versicherer geraten unter Druck. Über Jahrzehnte gehörten Lebensversicherunge ...

Alle Meldungen von GRP Rainer Rechtsanwälte