PresseKat - Forderungsinkasso in der Asien-Pazifik-Region

Forderungsinkasso in der Asien-Pazifik-Region

ID: 144499

Wirtschaftsinkasso in China, Vietnam und Thailand wirksam vollziehen

(firmenpresse) - Berlin/Beijing: Die Einziehung längst überfälliger Forderungen im Asiengeschäft ist eine Herausforderung. Wehe dem, der auf keine Sicherheit oder eine Arbitrageklausel zurückgreifen kann. Letztere sichert in Zeiten der Krise und der im schlimmsten Fall notwendigen Beitreibung einer Forderung Gestaltungsspielraum. Bei immer länger werdenden Zahlungsfristen wird die Absicherung von Geschäften immer wichtiger. Arbitrageverfahren, dh. Schiedsgerichtsverfahren im Ausland können Gläubiger selbst durchführen. Sie benötigen keinerlei anwaltliche Hilfe, wenn diese auch regelmäßig zu empfehlen ist. Die Feinheiten der Anspruchsfeststellung, regelmäßige Voraussetzung einer sich anschließenden Vollstreckung können in der Regel nur von versierten Anwaltskanzleien überschaut werden, die hoffentlich eines besitzen: Gute Kontakte vor Ort, um auch den lokalen Besonderheiten gerecht zu werden. Wurde der Name des Schuldner richtig erfasst ?

Hat er sich vielleicht aus den Gründen der Zahlungsvereitelung über Nacht auch in den Registern geändert ? Antworten finden sich nicht immer auf den ersten Blick. China, Hong Kong und Vietnam haben als Vollstreckungsstandorte den Vorteil, internationale Schiedssprüche einfacher anzuerkennen. Voraussetzung hierfür ist, dass der maßgebliche Rechtsstreit auch „internationalen Charakter“ hat.

Was bei grenzüberschreitenden Geschäften in aller Regel anzunehmen ist, kann bei der Durchsetzung der Forderung einer ausländischen Tochter gegenüber einem inländischen Unternehmer oder Schuldner schon zum Problem werden. Da die Vollstreckung in Asien regelmäßig mit einer Sachprüfung der zugrunde liegenden Entscheidung auch in materieller Hinsicht verbunden ist, bedarf es höchster Anstrengung, um den erwarteten Einwendungen zu begegnen. Zwar gehört die Durchsetzung von Forderungen für Anwälte zum eigentlichen Kerngeschäft, über das an sich keine Worte zu verlieren sind, erweisen sich internationale Fragestellungen immer wieder als Herausforderung.




Trempel & Associates, in China, Hong Kong und Vietnam eine gute Adresse für die Prüfung der Bonität möglicher Partner oder bereits festgestellter Schuldner sowie der schiedsgerichtlichen Feststellung und Vollstreckung von Forderungen, weisen darauf hin, dass gerade in jüngster Zeit von säumigen Schuldnern systematisch die Zahlungspflicht unterlaufen wird. Obwohl die Gerichte und Schiedsgerichte in ihren Urteilen eigene Fristen zur endgültigen Zahlung setzen, was Voraussetzung für die Verhängung umfangreicher Sanktionen gegen die Schuldner durch die Vollstreckungsgerichte ist, nimmt die Zahlungsmoral ab. Ständig. Bei Zahlungszielen von 3 Monaten kann sich auch bei verständigen Schuldnern allein aufgrund des Devisenregimes in Asien die tatsächliche Überweisung weitere Monate verzögern.
Entgegen weit verbreiteter Behauptungen besteht im Asiengeschäft in der Regel kein Anwaltszwang. Die Parteien können sich z.B. in China auch vor den Zivilgerichten selbst vertreten und durch einen ausländischen Anwalt unterstützen lassen. Nur die vollständige Vertretung durch einen ausländischen Rechtsanwalt ist untersagt und lokalen Anwälten überlassen, die allerdings eines meist nicht beherrschen: Die Sprache des Mandanten.
Da alle Fehler am Anfang eines Geschäfts gemacht werden, kommt es bei der Vertragsgestaltung auf die richtige Klausel an, um im späteren Schiedsgerichtsverfahren auch richtig eingreifen zu können. Die Kosten der Vertretung durch eine ausländische Kanzlei sollten nicht unterschätzt werden. Zu empfehlen ist unbedingt eine deutsche Kanzlei als Verfahrensbevollmächtigter, was folgendes Beispiel verdeutlicht. Anglo-amerikanische Großkanzleien mit vielen Büros, hunderten von Mitarbeitern aber wenig Sachkompetenz pro Sachbearbeiter scheinen hier und da eine gute Wahl. Erst Recht, wenn der Stundensatz günstig erscheint. Der „Nebel lichtet sich“ mit der ersten Rechnung. Dann werden nämlich nicht zwei oder maximal drei Sachbearbeiter, sondern das halbe Büro mitabgerechnet, was, multipliziert mit dem angeblich günstigen Stundensatz, dann das Abenteuer Asien besonderer Art zu weitgehender Ernüchterung führt. Manche Fehler müssen Unternehmer einmal gemacht haben. Sie können sie aber auch vermeiden.
Die Verfahrensdauer in Asien ist gemessen an deutschen Gerichtsverfahren kurz. Eine Forderungssache sollte auch in China bei Ausschöpfung aller Behinderungsvarianten im Grundsatz binnen 6 Monaten erledigt sein. Dann muss die 45 Tage-Frist zur Zahlung abgewartet werden, um schließlich die Vollstreckung zu beantragen. Dieser Antrag muß innerhalb von 2 Jahren erfolgt sein. Reagiert das örtliche Vollstreckungsgericht nicht innerhalb von 6 Monaten, kann durch eine Beschwerde beim nächst höheren Gericht die Beschleunigung erreicht werden. Lokale Hindernisse sollten spätestens dann ausgeschlossen sein.

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Das Kerngeschäft bilden die Rechtsberatung und Steuerberatung mit allen Nebenleistungen.
Mehr Informationen über Trempel & Associates finden Sie im Internet unter www.trempel.de oder auf einer unserer Projektseiten wie z.B. www.chinaproject.de .



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Bereitgestellt von Benutzer: Eberhard_Trempel
Datum: 10.12.2009 - 14:17 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Olga Schneider
Stadt:

Berlin


Telefon: 01723116595

Kategorie:

Rechtsberatung (gewerblich)


Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 10.12.2009

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