PresseKat - Rheinische Post: Oppermann fordert Rechtsanspruch für Ganztagsbetreuung auch für Grundschüler

Rheinische Post: Oppermann fordert Rechtsanspruch für Ganztagsbetreuung auch für Grundschüler

ID: 1443462

(ots) - Vor der an diesem Donnerstag beginnenden
SPD-Fraktionsklausur in Berlin hat Fraktionschef Thomas Oppermann die
Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung bis zum Ende
der Grundschulzeit gefordert. "Wir wollen einen Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung einführen", sagte Oppermann der in Düsseldorf
erscheinenden "Rheinischen Post" (Donnerstagausgabe). Derzeit müssten
Väter und Mütter am frühen Nachmittag zur Kita hetzen, um ihre Kinder
abzuholen, sagte er. "Oder sie können nur halbtags arbeiten, weil die
Grundschule keine Nachmittagsbetreuung anbietet", so Oppermann.
Eltern sollten selbst entscheiden können, wie lange ihr Kind in der
Kita bleibe. "Und Grundschulen müssen Kinder auch am Nachmittag
betreuen, wenn die Eltern dies wollen", sagte der SPD-Fraktionschef.
An diesem Donnerstag und Freitag treffen sich die
SPD-Bundestagsabgeordneten zu ihrer Jahresauftaktklausur. Dabei
sollen mehrere Positionspapiere zu Themen der sozialen Gerechtigkeit
verabschiedet werden.

www.rp-online.de



Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Lohngerechtigkeit Rheinische Post: Kauder fordert Nachbesserungen an Entgelttransparenzgesetz
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.01.2017 - 00:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1443462
Anzahl Zeichen: 1346

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Düsseldorf



Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rheinische Post: Oppermann fordert Rechtsanspruch für Ganztagsbetreuung auch für Grundschüler"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rheinische Post (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Rheinische Post