PresseKat - Online-Händler vermarkten Schlafmittel Halcion trotz bekannter Probleme rezeptfrei

Online-Händler vermarkten Schlafmittel Halcion trotz bekannter Probleme rezeptfrei

ID: 1442252

Das Schlafmittel Halcion wurde in den 1990er-Jahren aufgrund schwerer Nebenwirkungen in vielen Ländern verboten. In Deutschland wurde der Antrag auf Entzug der Zulassung abgeschmettert. Heute ist Halcion bei einigen Online-Händlern sogar ohne Rezept erhältlich. Hier erfahren Sie, was hinter der Zulassungsdebatte steckt und was zu beachten ist, wenn man die Risiken minimieren möchte.

(firmenpresse) - Millionen Menschen mit Schlafproblemen schwören darauf. Einer der prominentesten Anwender, der ehemalige US-Präsident George Bush, verwendete es, um nach Langstreckenflügen den Jet-Lag zu behandeln. Der blaue Ruhespender heißt Halcion und galt zeitweise als das meistverkaufte Schlafmittel der Welt. Es gehört, nebst Valium und Rohypnol, zur Gruppe der Benzodiazepine. Der aktive Wirkstoff ist Triazolam.

In zahlreichen Ländern, darunter auch Deutschland, ist das Medikament erhältlich. Diverse Online-Händler vermarkten es sogar rezeptfrei. Es ist ein Schlafmedikament mit kurzer Wirkungsdauer, was die Beliebtheit bei Vielreisenden wie dem vormaligen US-Staatschef erklärt: Der Organismus baut die Substanz innerhalb von fünf Stunden ab. Wer abends eine Pille schluckt, ist morgens hellwach, wenn man den Angaben des Herstellers glauben darf.

48,9 Milliarden Dollar Umsatz erwirtschaftete Pfizer 2015 weltweit. Mehrere hundert Millionen dürfte die Firma an Halcion verdient haben. Wiederholt ist das Image der »blauen Bomben« ins Schwanken geraten. Berichte über schwere Nebenwirkungen beherrschten vor allem im Großbritannien der 1990er-Jahre die Schlagzeilen. Die britischen Gesundheitsbehörden zogen im Oktober 1993 die Zulassung zurück. Die Entscheidung wurde 1999, nach jahrelangem Rechtsstreit, durch den Europäischen Gerichtshof bestätigt. In Norwegen, Finnland und Argentinien wurde das Präparat ebenfalls verboten. In Frankreich und Spanien ist es seither ausschließlich in der Mini-Dosierung von 0,125 Milligramm verschreibungsfähig.

In Deutschland gab es gleichermaßen Bemühungen, das Schlafmittel vom Markt zu verbannen. Den Vertretern des seinerzeitigen Herstellers Upjohn gelang es, Vorbehalte gegen die Schlaftabletten zu auszuräumen. Der Verbotsantrag wurde im Sinne des Pharmakonzerns abgeschmettert. Die Schlummerpille ist hierzulande bis zum heutigen Tag auf Rezept erhältlich. Zu Beginn der Verhandlungen war der Pharmariese noch in der Defensive. Es stand die Behauptung im Raum, der Konzern habe die internationalen Arzneimittelschützer durch geschönte Studienergebnisse getäuscht, namentlich im Zuge der Nebenwirkungsstudien.





An fragwürdige Winkelzüge schienen anfangs auch die Experten im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BGA) zu glauben. Auf Anweisung der Behörde ging die Staatsanwaltschaft dem Vorwurf der Zulassungserschleichung nach. Das Ergebnis: In lediglich 70 Einzelfällen im gesamten Bundesgebiet waren Probleme nachweisbar. Die Zulassung des Medikaments wurde verlängert, ein Verbot abgelehnt. Nichtsdestominder sah sich der Hersteller als Opfer einer Diffamierungs-Kampagne: »Wir würden doch nicht absichtlich etwas auf den Markt bringen, an dessen Sicherheit und Wirksamkeit wir Zweifel haben.« Unisono mit den Unternehmensvertretern hielt die deutsche Ärztezeitung die Debatte für einen Sturm im Wasserglas. Die Mehrzahl der Anwender habe durch das Präparat keinerlei Unannehmlichkeiten erfahren.

Prominenten Persönlichkeiten wie dem ehemaligen US-Präsident Bush rieten die Mediziner hingegen zur Bedachtsamkeit. Journalisten hatten beobachtet, dass die Aussprache des Politikers des Öfteren undeutlich klang. Der Schwächeanfall bei einem Bankett in Japan wurde ebenfalls den Nebenwirkungen der Pille angelastet. In der Folge ließ der Pressesprecher des Weißen Hauses verlautbaren, dass sein Boss in Zukunft auf das Schlafmittel verzichten werde.

Mit dem Siegeszug der Benzodiazepin-Analoga Zopiclon, Zaleplon und Zolpidem hat Halicon an Bedeutung verloren. Doch nach wie vor gibt es viele Ärzte und Patienten, die den Wirkstoff nicht entbehren möchten. Dabei empfiehlt es sich, die 5-K-Regel anzuwenden. Sie steht für »klare Indikation, kleinstmögliche Dosis, kurze Verordnungsdauer, kein abruptes Absetzen, Kontraindikationen und Wechselwirkungen beachten«. So können die Risiken zwar nicht zu 100 Prozent ausgeschlossen, aber immerhin minimiert werden.

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Datum: 09.01.2017 - 12:46 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 09.01.2017

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