PresseKat - Gemeinschaftliches Ehegattentestament und Scheidung

Gemeinschaftliches Ehegattentestament und Scheidung

ID: 1441096

Gemeinschaftliches Ehegattentestament und Scheidung

(firmenpresse) - Das gemeinschaftliche Ehegattentestament kann seine Tücken haben. Besonders dann, wenn die Ehe geschieden wird und der neue Ehepartner im Erbfall leer ausgehen könnte.



GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ein großer Teil der Ehen wird geschieden. Grundsätzlich erlischt dann der Erbanspruch des geschiedenen Ehepartners. In einem gemeinschaftlichen Testament können die Ehepartner allerdings auch festlegen, dass die gemeinsamen Verfügungen über die Scheidung hinaus gelten sollen. Das führt besonders dann zu Schwierigkeiten, wenn einer der geschiedenen Ehepartner erneut heiratet. In einem solchen Fall hatte das Oberlandesgericht Hamm zu entscheiden (Az.: 15 W 14/14).



In dem Fall hatte der Erblasser mit seiner ersten Ehefrau ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzten. Nachträglich vereinbarten sie, dass das Testament auch nach einer Scheidung der Ehe gelten sollte. Die Ehe wurde tatsächlich geschieden und der Mann heiratete ein zweites Mal. Mit der zweiten Ehefrau errichtete er ebenfalls ein Testament und widerrief darin seine Verfügungen aus dem ersten Testament. Der geschiedenen Ehefrau wurde dieses zweite notarielle Testament allerdings nicht übermittelt. Nach seinem Tod beantragte sie daher einen Erbschein als Alleinerbin. Die zweite Ehefrau erklärte die Anfechtung des ersten Testaments.



Das OLG Hamm erklärte, dass die Ex-Ehefrau nicht zur Erbin geworden sei. Das Testament sei zwar nicht durch die Scheidung und auch nicht durch den späteren Widerruf des Erblassers unwirksam geworden, da der Widerruf der ersten Frau nicht zu Lebzeiten des Mannes übermittelt wurde, so das OLG. Allerdings habe die zweite Ehefrau das Testament wirksam angefochten. Zum Zeitpunkt des Erbfalls sei sie eine Pflichtteilsberechtigte gewesen. Dieser Umstand wurde in dem ersten Testament nicht berücksichtigt. Dadurch sei die Anfechtung des Testaments sachlich begründet. Es sei davon auszugehen, dass der Erblasser bei Kenntnis der späteren Sachlage seine zweite Ehefrau nicht vom Erbe ausgeschlossen hätte. Es sei nur verfügt worden, dass das Testament auch im Fall der Scheidung seine Gültigkeit behalten sollte. Hingegen gebe es keine Anhaltspunkte, dass dies auch im Fall einer Wiederheirat so sein soll, so das OLG.







Bei Fragen rund um den Nachlass können im Erbrecht versierte Rechtsanwälte beraten.



https://www.grprainer.com/rechtsberatung/private-clients/erbrecht/testament-erbvertrag.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Hansa Treuhand HT Twinfonds: MS HS Bizet und MS HS Bach insolvent Lebensversicherung: Rückabwicklung durch Widerspruch häufig möglich
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 04.01.2017 - 10:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1441096
Anzahl Zeichen: 2823

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 02212722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gemeinschaftliches Ehegattentestament und Scheidung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Lebensversicherungen unter Druck - Widerspruch prüfen ...

Lange Zeit galt die Lebensversicherung als sicherer Baustein für die Altersvorsorge. Doch in Zeiten anhaltend niedriger Zinsen hat sich das geändert, Verbraucher und Versicherer geraten unter Druck. Über Jahrzehnte gehörten Lebensversicherunge ...

Alle Meldungen von GRP Rainer Rechtsanwälte