(ots) - Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte dem Hagener
Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) auch in zweiter Instanz Recht 
gegeben, dass der Zoo Duisburg neben weiterer Daten zur Delfinhaltung
auch Angaben zu verstorbenen und nicht mehr vorhandenen Tieren machen
muss (AZ 15 A 2350/14). Der Zoo spricht nun von "Falschbehauptungen 
und Lügen" des WDSF.
   Bei einem abschließenden Erörterungstermin mit den Parteien vor 
dem OVG Münster am 6. Dezember hatte sich der Richter bemüht zu 
klären, warum der Zoo dem erstinstanzlichen Verwaltungsgerichtsurteil
nach Angaben des WDSF bisher nicht nachgekommen sei.
   Dabei wurde im Wortprotokoll des OVG festgehalten, dass der Zoo 
Daten zur Delfinhaltung, zu deren Veröffentlichung er nach Ansicht 
des WDSF bereits per Urteil verpflichtet worden war, erst verspätet 
auf der eigenen Homepage zum Delfinarium veröffentlicht hat, weil die
leitende Zoo-Tierärztin sich noch in ihrer Elternzeit befunden hatte 
und der Zoo nach eigener Aussage keine Zeit gehabt hätte, 
tagesaktuell Angaben zu veröffentlichen.
   Der Zoo Duisburg hatte dem OVG kurz vor dem Erörterungstermin am 
6. Dezember mitgeteilt, dass die tierpflegerischen Tagesberichte zur 
Delfinhaltung vor den Jahren 2016 bereits vollständig "entsorgt" 
wurden. Die Veröffentlichung der Berichte ab 2016 "sei erst seit drei
Wochen gegeben". Dies führte zur Kritik des WDSF und seinem 
Geschäftsführer Jürgen Ortmüller, der sich auf das rechtskräftige 
Verwaltungsgerichtsurteil berief, welches den Zoo verpflichtet hatte,
auch diese Berichte zur Verfügung zu stellen. Zukünftig wolle der Zoo
nun die begehrten Informationen fortlaufend innerhalb von jeweils 
vier Wochen online stellen, beteuerte die Zoo-Tierärztin bei dem 
Erörterungstermin.
   In dem Beschluss des OVG Münster vom 15.12.2016 heißt es: "Die 
Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen." 
Dementsprechend hat der Zoo die Klage und die Berufung der 
Tierschutzorganisation verloren. Das WDSF bezeichnete in einer 
eigenen Pressemitteilung die abgeschlossenen Verfahren für den 
Tierschutz als erfolgreich und spricht nach den 
Zoo-Veröffentlichungen von 70 verstorbenen Walen und Delfinen im Zoo 
Duisburg. Gleichzeitig wurde gefordert, die Delfinhaltung und die 
nicht nachhaltigen Nachzuchtbemühungen möglichst schnell zu beenden 
und die vorhandenen Delfine in eine menschenbetreute Meeresbucht zu 
transferieren.
   Der Zoo Duisburg reagierte daraufhin empört in einem 
Facebook-Posting vom 14.12.2016 (http://ots.de/nxoIF) und schreibt 
von Falschbehauptungen und Lügen: "Ortmüller erweckte Eindruck, ein 
Berufungsverfahren gegen den Zoo gewonnen zu haben, was falsch ist."
   Der Zoo beruft sich dabei auf das seit zwei Jahren bestehende 
"Gläserne Delfinarium" im Netz, das allerdings erst zweieinhalb 
Wochen vor dem Verwaltungsgerichtsurteils nach zwei Jahren 
Verfahrensdauer online gestellt wurde.
   Der WDSF-Geschäftsführer Jürgen Ortmüller zu den Zoo-Vorwürfen: 
"Wir haben sämtliche Urteile und Beschlüsse gegen den Zoo Duisburg 
auf unserer Homepage veröffentlicht. Daraus ergibt sich eindeutig, 
dass wir beide Instanzen gewonnen haben. Dass der Zoo jetzt nachlegt 
und von Falschbehauptungen und Lügen spricht ist fast kindisch."
   WDSF-Homepage mit den veröffentlichten Gerichtsbeschlüssen: 
https://www.wdsf.eu/delfinarien/delfinarium-duisburg
Pressekontakt:
Jürgen Ortmüller
Gesellschafter-Geschäftsführer
Mobil: 0151 24030 952
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