PresseKat - Erben streiten über Anspruch auf Lebensversicherung

Erben streiten über Anspruch auf Lebensversicherung

ID: 1437680

Erben streitenüber Anspruch auf Lebensversicherung

(firmenpresse) - Wer erhält die Lebensversicherung nach dem Tod des Erblassers? Diese Frage sorgt immer wieder für Streit unter Erben, wenn der Erblasser keine klaren Erklärungen hinterlassen hat.



GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Grunde genommen ist es recht einfach, wer nach dem Tod des Versicherungsnehmers Anspruch auf die Lebensversicherung hat. Der Versicherungsnehmer gibt gegenüber dem Versicherungsunternehmen eine Erklärung ab, wem die Versicherungsleistung zustehen soll. Die Lebenssituation kann sich jedoch ändern und damit auch die Person, die die Versicherungsleistung erhalten soll. Dann sollte der Versicherungsnehmer seine Erklärung dementsprechend ändern. Wichtig ist, dass die Erklärung so unmissverständlich wie möglich ist. Sonst kann es zu Streit unter den Erben kommen und letztlich muss ein Gericht entscheiden, wem die Leistung aus der Lebensversicherung zusteht. So war es auch in einem Fall, den das Oberlandesgericht Hamm zu entscheiden hatte (Az.: 20 W 20/16).



In dem Fall hatte der verstorbene Versicherungsnehmer gegenüber seinem Versicherer erklärt, dass im Todesfall, die Versicherungsleistung seinen "Eltern / bei Heirat Ehegatte" zustehen solle. Der Mann heiratete, die Ehe wurde wieder geschieden. Außerdem hatte der Mann noch eine Tochter, die aber nicht aus der Ehe hervorgegangen war. Nach seinem Tod beanspruchten aber sowohl die Tochter als auch die Eltern die Versicherungssumme.



Die Tochter vertrat die Meinung, dass die Eltern durch die Heirat des Erblassers kein Bezugsrecht mehr hätten. Daher stehe ihr als Alleinerbin die Versicherungsleistung zu. Das OLG Hamm entschied aber zu Gunsten der Eltern. Die Erklärung des Erblassers sei so auszulegen, dass die geschiedene Frau keinen Anspruch auf die Versicherungsleistung haben solle. Dieser Anspruch solle nur für die Dauer der Ehe bestehen. Aber auch die Tochter habe als Alleinerbin keinen Anspruch. Denn aus der Erklärung gehe auch hervor, dass die Eltern die Versicherungsleistung erhalten sollen, falls der Erblasser nicht heiratet. Diese Bestimmung sei nur für die Dauer der Ehe außer Kraft gesetzt worden. Es könne davon ausgegangen werden, dass nach der Scheidung die Eltern wieder als Bezugsberechtigte bestimmt werden sollten, so das OLG.







Bei Fragen rund ums Erben und Vererben können im Erbrecht kompetente Rechtsanwälte beraten.



https://www.grprainer.com/rechtsberatung/private-clients/erbrecht.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  BaFin: Hohes Verlustrisiko bei CFDs mit Nachschusspflicht Der Tagesspiegel: Jusos: Gabriel macht Stimmung auf dem Rücken von Kindern
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 19.12.2016 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1437680
Anzahl Zeichen: 2746

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 02212722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Erben streiten über Anspruch auf Lebensversicherung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Lebensversicherungen unter Druck - Widerspruch prüfen ...

Lange Zeit galt die Lebensversicherung als sicherer Baustein für die Altersvorsorge. Doch in Zeiten anhaltend niedriger Zinsen hat sich das geändert, Verbraucher und Versicherer geraten unter Druck. Über Jahrzehnte gehörten Lebensversicherunge ...

Alle Meldungen von GRP Rainer Rechtsanwälte