(ots) - Bei Wohnungsbränden kommt es immer wieder zu 
verheerenden Situationen. Giftgase wie Kohlenstoffdioxid oder 
Kohlenstoffmonoxid können innerhalb weniger Minuten zum Tode führen. 
Allein in Deutschland kamen im Jahr 2015 rund 400 Menschen durch 
Brände ums Leben. Rauchwarnmelder können diese Todesfälle, 
Verletzungen und Sachschäden verhindern. Seit Juni 2016 sind sie 
bundesweit vorgeschrieben. Dabei hat jedes Bundesland eigene 
Regelungen, was die Pflichten in Bezug auf die Installation und 
Wartung, die Ausstattung von Bestands- und Neubauten betrifft. In 
Nordrhein-Westfalen beispielsweise sind Rauchmelder ab 1. Januar 2017
in Schlafzimmern und  Fluren verpflichtend. Allgemein gilt: Ein 
Rauchwarnmelder muss zuverlässig arbeiten und korrekt montiert sein. 
"Von technischer Seite werden hohe Anforderungen an die 
Zuverlässigkeit von Rauchwarnmeldern zum Brandschutz gestellt", weiß 
Oliver Brumm, Geschäftsfeldleiter elektrische Produkte bei TÜV 
Rheinland. TÜV Rheinland prüft in Kooperation mit dem KRIWAN 
Testzentrum Rauchwarnmelder auf ihre Sicherheit und Qualität. Die 
Sicherheitsanforderungen an Rauchwarnmelder werden in der 
Europäischen Norm EN 14604 geregelt.
   In Küche und Bad ist die Installation von Rauchmeldern nicht 
sinnvoll, denn die Sensoren reagieren auch auf Wasserdampf und würden
Fehlalarm auslösen. Für größere Wohnungen und Häuser empfiehlt TÜV 
Rheinland vernetzbare Rauchwarnmelder: Hier schlagen alle Geräte 
Alarm, sobald ein Sensor Rauch erkennt. Das erhöht die Sicherheit. 
"Mit 85 Dezibel ist der Warnton eines Rauchwarnmelders zwar sehr 
laut. Ohne Vernetzung ist ein im Keller ausgelöster Alarm im 
Obergeschoss aber eventuell nicht zuverlässig zu hören", so der TÜV 
Rheinland-Experte. Die Funktion sollte monatlich durch Drücken des 
Testknopfs geprüft werden. Lässt die Leistung der Batterie nach, 
geben Rauchwarnmelder einen kurzen, piependen Warnton ab. Beim 
Batteriewechsel ist stets der vom Hersteller angegebene Batterietyp 
einzusetzen. Angaben dazu gibt es auf dem Typenschild und in der 
Bedienungsanleitung. Geräte mit fest verbauter Langzeitbatterie sind 
wartungsarm und etwa zehn Jahre lang einsatzbereit. Zuverlässige 
Rauchwarnmelder tragen das CE-Zeichen, das GS-Zeichen für geprüfte 
Sicherheit bzw. das "Q" mit Flamme, das besonders sicherheitsgeprüfte
Geräte kennzeichnet.
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