(ots) - Kommentar von Michael Bröcker
Die christlichen Traditionen in diesem Land werden weiter
geschleift. Das Bundesverfassungsgericht hat das bayerische
Tanzverbot an Karfreitag für verfassungswidrig erklärt. Juristisch
ist das nachvollziehbar. Die besonders scharfen bayerischen Regeln,
die Musikveranstaltungen in geschlossenen Räumen verbieten, sind im
Vergleich zu den Ausnahmen an anderen Feiertagen schwer mit dem
Grundrecht auf Versammlungsfreiheit vereinbar. Trotzdem ist die
Botschaft, die die Jubelnden nun in die Gesellschaft tragen, schwer
erträglich. Christliche Traditionen werden zusehends wie ein
ärmliches Relikt aus fernen Tagen behandelt. Ein stiller Tag des
Gedenkens passt eben nicht in eine multikulturelle, digitale
24-Stunden-Entertainmentwelt. Dabei bräuchten wir den stillen Tag
gerade jetzt mehr denn je. Die Gesellschaft sollte darüber
diskutieren, was uns die christlichen Feiertage und ihr Schutz im
Grundgesetz noch wert sind. Und die klagenden Atheisten sollten die
Frage beantworten, warum sie das Tanzverbot kritisieren, aber den
freien (Arbeits-)Tag natürlich nie infrage stellen würden.
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