PresseKat - OLG Frankfurt: Bezeichnung als "Zentrum" kann irreführend sein

OLG Frankfurt: Bezeichnung als "Zentrum" kann irreführend sein

ID: 1430578

OLG Frankfurt: Bezeichnung als"Zentrum" kann irreführend sein

(firmenpresse) - Wird eine bestehende Firma unter dem gleichen Namen übernommen und soll dieser später geändert werden, kann das zu Schwierigkeiten führen, wie ein Beschluss des OLG Frankfurt zeigt (Az.: 20 W 411/12).



GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: In dem Fall vor dem Oberlandesgericht Frankfurt hatte eine Optikerin ein entsprechendes Fachgeschäft vom früheren Inhaber übernommen. Das Geschäft führte sie unter dem gleichen Namen lediglich mit dem Zusatz "eingetragene Kauffrau" fort und so wurde die Firma auch ins Handelsregister eingetragen.



Einige Jahre später sollte das Geschäft außerdem noch den Zusatz "Sehzentrum" erhalten und unter neuem Namen eingetragen werden. Das gestaltete sich jedoch als schwierig. Das OLG Frankfurt stellte zunächst fest, dass die Fortführung einer bestehenden Firma grundsätzlich nur dann zulässig sei, wenn es keine Zweifel an der Identität der bisherigen und der fortgeführten Firma gebe. Diese Voraussetzung sei erfüllt gewesen, da der Name nur um den erforderlichen Rechtsformzusatz "eingetragene Kauffrau" ergänzt wurde. Weitere Änderungen bei einem grundsätzlichen Festhalten an der Fortführung der bisherigen Firma seien jedoch nur in einem engen Rahmen zulässig. Dies sei der Fall, wenn durch Einschränkung oder Erweiterung des bisherigen Geschäftsumfangs oder durch Verlegung des Firmensitzes die Namensänderung im Interesse der Allgemeinheit wünschenswert ist oder wenn sich die bestehenden Verhältnisse inzwischen derart verändert haben, dass bei objektiver Betrachtung die Umfirmierung ein sachlich berechtigtes Interesse des Firmeninhabers sein kann.



Davon unabhängig sei die gewählte Firmierung "Sehzentrum" irreführend und daher unzulässig. Unter der Bezeichnung "Zentrum" verstehe der durchschnittliche Verbraucher nach wie vor ein Unternehmen von besonderer Größe und Bedeutung. Dies könne auch für die Entscheidung des Verbrauchers wesentlich sein. Diese Größe oder Bedeutung sei in dem vorliegenden Fall allerdings nicht gegeben. Daher sei die Bezeichnung "Zentrum" zur Irreführung geeignet.







Irreführung und andere Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können weitreichende Folgen haben. Im Wettbewerbsrecht erfahrene Rechtsanwälte können präventiv dafür sorgen, dass es nicht zu solchen Verstößen kommt oder auch Forderungen aus Wettbewerbsverstößen durchsetzen bzw. abwehren.



https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Den passenden Scheidungsanwalt in Österreich finden Gebr. Sanders Anleihe: Zweite Gläubigerversammlung am 12. Dezember
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 30.11.2016 - 09:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1430578
Anzahl Zeichen: 2833

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 02212722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"OLG Frankfurt: Bezeichnung als "Zentrum" kann irreführend sein"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Lebensversicherungen unter Druck - Widerspruch prüfen ...

Lange Zeit galt die Lebensversicherung als sicherer Baustein für die Altersvorsorge. Doch in Zeiten anhaltend niedriger Zinsen hat sich das geändert, Verbraucher und Versicherer geraten unter Druck. Über Jahrzehnte gehörten Lebensversicherunge ...

Alle Meldungen von GRP Rainer Rechtsanwälte