PresseKat - Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Frage, ob das Anziehen von Arbeitskleidung zur

Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Frage, ob das Anziehen von Arbeitskleidung zur Arbeitszeit gehört

ID: 1420447

(ots) - Wenn niedrig bezahlte Arbeiter in der
Lebensmittelindustrie fordern, dass das tägliche Anziehen der
vorgeschriebenen, hygienisch einwandfreien Kleidung im Betrieb zur
Arbeitszeit zählt, ist das in Ordnung. Bei Polizisten sieht das
anders aus: Wer Geld dafür verlangt, dass er sich seine Koppel mit
Pistole, Pfefferspray und Handschellen umschnallt, hat jeden Bezug
dazu verloren, wie es heute in Teilen der Arbeitswelt aussieht.
Unbezahlte Überstunden, immer mehr Aufgaben bei gleicher Arbeitszeit,
Vollzeitstellen, die eine Familie kaum noch ernähren - das ist der
Alltag vieler Menschen. Da erscheint es unsensibel und
kleinkariert, wenn jemand mit lebenslang gesichertem Einkommen das
Gericht mit einem solchen Ansinnen bemüht.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Rheinische Post: Kommentar / 
Dobrindts Etappensieg 
= Von Michael Bröcker Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zuÜbergangsgeldern für EU-Kommissare
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.11.2016 - 21:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1420447
Anzahl Zeichen: 1061

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Bielefeld



Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Frage, ob das Anziehen von Arbeitskleidung zur Arbeitszeit gehört"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Westfalen-Blatt (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Westfalen-Blatt