(ots) - Die gesetzliche Regelung,
Langzeitarbeitslose im Interesse ihrer Wiedereingliederung
vorübergehend vom Mindestlohn auszunehmen, wird in der Praxis kaum
genutzt. Von August 2015 bis September dieses Jahres hätten die
zuständigen Behörden lediglich 2708 Bescheinigungen über das
Vorliegen von Langzeitarbeitslosigkeit ausgestellt, berichtet die
"Saarbrücker Zeitung" (Samstag-Ausgabe) unter Berufung auf Daten der
Bundesagentur für Arbeit, die die Arbeitsmarktexpertin der Grünen,
Brigitte Pothmer, abgefragt hatte. Damit seien in diesem Zeitraum
nur etwa 0,26 Prozent der potenziellen Zielgruppe erreicht worden.
Aktuell gibt es in Deutschland 965.000 Langzeitarbeitslose.
Nach Ansicht Pothmers werden Langzeitarbeitslose durch diese
Regelung diskriminiert. Gelte sie doch unabhängig von den Kompetenzen
der Betroffenen. "Das führt dazu, dass alle Langzeitarbeitslosen in
einen Topf geworfen werden nach dem Motto, die können nichts, die
kriegen die Betriebe billiger", kritisierte Pothmer.
Die Grüne verwies auf das Mindestlohngesetz, wonach die
Bundesregierung bereits zum 1. Juni mit Blick auf die
arbeitsmarktpolitische Wirkung der Mindestlohn-Ausnahme hätte
entscheiden müssen, ob sie weiter gelten solle. Doch geschehen sei
nichts, rügte Pothmer. "Fünf Monate Totstellreflex sind genug. Alle
Argumente sprechen für die Abschaffung", so die Grüne.
Nach geltendem Recht können Arbeitgeber vormalige
Langzeitarbeitslose für maximal sechs Monate unterhalb des
gesetzlichen Mindestlohns von derzeit 8,50 Euro beschäftigen.
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