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Frankfurter Rundschau: Nur der erste Schritt

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(ots) - Das Recht der Arbeitnehmer oder
Arbeitnehmerinnen zu erfahren, wie viel der Kollege oder die Kollegin
verdient, gilt nur für Betriebe mit mehr als 200 Mitarbeitern. Das
ist besser als das, was im Koalitionsvertrag beschlossen wurde, denn
da sollte dieser Anspruch nur für Betriebe ab 500 Mitarbeitern
gelten. Es ist aber auch schlechter als das, was Familienministerin
Manuela Schwesig (SPD) gefordert hatte. Sie wollte diesen
Auskunftsanspruch für alle Betriebe. Dagegen sträubte sich die Union
und forderte Nachbesserungen. Erreicht werden damit nur 14 statt 43
Millionen Arbeitnehmer in Deutschland. Doch es gibt keinen
ersichtlichen Grund, warum nicht jeder das Recht haben sollte, seinen
Lohn mit dem des Kollegen zu vergleichen. Dass ausgerechnet kleine
und mittlere Betriebe, die oft keine Tariflöhne zahlen und in denen
besonders viele Frauen arbeiten, davon befreit sind, ist ärgerlich.
Wenn Betriebe Männer und Frauen für ihre Arbeit gleich entlohnen,
brauchen sie Transparenz nicht zu fürchten.



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Datum: 28.10.2016 - 16:57 Uhr
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