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Life Traded Insurance Portfolio Germany (Life TIP III) - Versicherungsnehmer realisieren hohe Verluste bei dem Fonds Euro TLSI Class Shares

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(ots) - Es zeichnete sich bereits über die Jahre ab, dass
bei der Life Traded Insurance Portfolio Germany (Life TIP III)
erhebliche Verluste insbesondere bei dem Fonds Euro TLSI Class Shares
eintreten werden. Nun steht es schwarz auf vweiß: Wer beispielsweise
zu 100 Prozent in den Fonds mit US-amerikanischen Policen (Euro TSLI
Class Shares) investiert hat, realisiert einen Verlust von über 80
Prozent. Etwas positiver fällt es für die Versicherungsnehmer aus,
die nicht ausschließlich in den TSLI angelegt haben, sondern zu einem
bestimmten Prozentsatz auch in den Fonds mit gebrauchten britischen
Lebensversicherungen (Traded Endowment Policies).

Für die betroffenen Investoren stellt sich daher die Frage nach
Möglichkeiten zur Schadenskompensation. Hierbei ist zu
berücksichtigen, dass aufgrund der Zehnjahreshöchstfrist etwaige
Schadensersatzansprüche bereits verjährt sind. Etwas anderes gilt nur
dann, wenn etwa ein Verzicht auf die Verjährungseinrede erteilt wurde
oder sonstige verjährungshemmende Maßnahmen eingeleitet worden sind.

Für Versicherungsnehmer bestehen dennoch Chancen, einen Großteil
des eingesetzten Kapitals ersetzt zu bekommen. "Nach unserer Prüfung
dürften Rücktritts- oder Widerspruchsrechte bestehen", erläutert
Fachanwältin Dr. Brockmann von HAHN Rechtsanwälte. Für diesen Fall
können die Versicherungsnehmer Rückzahlung der Prämien abzüglich
eines Wertersatzes für den Versicherungsschutz beanspruchen. "Es ist
zwar höchstrichterlich noch nicht geklärt, wer etwa die im Rahmen
einer fondsgebundenen Lebensversicherung in erheblicher Höhe
entstandenen Verluste zu tragen hat", so Brockmann weiter. HAHN
Rechtsanwälte vertritt jedoch insofern die Auffassung, dass
jedenfalls hohe Verluste von dem Versicherungsunternehmen, hier der
Credit Suisse Life & Pensions AG, zu tragen sind, denn anderenfalls




würde das bestehende Rücktritts- oder Widerspruchsrecht entwertet.

Hahn Rechtsanwälte vertritt bereits eine Vielzahl von Investoren
der Life Traded Insurance Portfolio Germany (Life TIP III), die
Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte verfolgen.

Nehmen Sie unverbindlich für ein Erstgespräch telefonisch unter
0421-246850 oder per E-Mail unter info(at)hahn-rechtsanwaelte.de mit uns
Kontakt auf. Ansprechpartnerin für diese Fälle ist Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2014/2015, unter den TOP 5 und erneut als
"häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im
Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte
vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit
siebzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg,
und Stuttgart.



Kanzleikontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RAin Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
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Fon: +49-421-246850
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E-Mail:
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Datum: 28.10.2016 - 15:34 Uhr
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