(ots) - Die CDU will die Bezahlung deutscher
Krankenhäuser von Menge auf Qualität umstellen. Das geht aus einem
Beschluss des CDU-Bundesfachausschusses Gesundheit und Pflege hervor,
der der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post"
(Montagausgabe) vorliegt. Als Erweiterung zu den geltenden Regeln
nach der neuesten Krankenhaus-Reform sprechen sich die CDU-Experten
in dem Papier "für die Einführung eines durchgehend
qualitätsorientierten Erlössystems und einer qualitätsorientierten
Versorgungsplanung" aus. Um kurzfristig zu Qualitätssteigerungen zu
kommen, soll es Modellversuche geben. Im bestehenden System ist es
laut CDU-Analyse jedoch zu "unzureichenden Anreizen zur
Qualitätssteigerung" gekommen. Die Versorgung richte sich demnach an
Akuterkrankungen aus, chronische und psychische Langzeiterkrankungen
würden zu wenig berücksichtigt. Anreize zur ökonomischen Optimierung
lägen vor allem in "Mengensteigerung und Kostenreduktion". Das sei
aber nicht im Patienteninteresse, wo "die Qualität der Leistungskette
und nicht die Quantität der Einzelleistungen" im Mittelpunkt stehe,
heißt es in dem Papier. Um das zu erreichen, will die CDU als
Erweiterung zu den geltenden Regeln nach der neuen Krankenhausreform
zusätzliche "Qualitätsparameter" in das bestehende
Fallpauschalen-System einbauen. Damit solle man zu einer
wissenschaftlich wie juristisch gewichteten "Qualitätszahl" für die
jeweilige Behandlung kommen. Zudem seien Investitionen in höhere
Qualität etwa bei der Personal- und Geräteausstattung nötig. Die
Investitionen müssten sich auch durch die Aussicht auf höhere Erlöse
bezahlt machen, fordern die CDU-Experten. Zudem setzt die CDU auf die
"Marktmacht" des Patienten und auf den Zwang zu einer "transparenten
und vergleichenden Darstellung der Qualität" deutscher Krankenhäuser.
KONTEXT
Bis 2003 waren die Krankenhausleistungen über Pflegesätze
abgerechnet worden, in die für jede Klinik die Kosten des
Krankenhauses ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Ausgaben für den
jeweiligen Patienten eingerechnet wurden. Seitdem ist schrittweise
auf eine Finanzierung nach der Devise "gleicher Preis für gleiche
Leistung" umgestellt worden, für die ein ständig aktualisierter
Katalog mit typischen Kosten für eine bestimmte Krankheitsart und den
Schweregrad der Erkrankung aufgestellt wird. Die durchschnittliche
Verweildauer hat sich in der Folge von neun auf sechs Tage
verringert. Die Unterscheidung zwischen einfachen und teuren
Leistungen wurde anhand von Millionen Fällen immer differenzierter.
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