(ots) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat
gelassen auf das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zum Anspruch
auf Schadenersatz bei fehlenden Kita-Plätzen in Kommunen reagiert.
"Aus Sicht des Deutschen Städte- und Gemeindebundes wird das Urteil
keine Klagewelle auslösen, da der quantitative und qualitative
Kita-Ausbau in den Städten und Gemeinden nach wie vor hohe Priorität
genießt", sagte Gemeindebund-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der
in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Freitagausgabe). "Die
Eltern wollen in der Regel keine Rechtsstreitigkeiten führen, sondern
eine gute, qualitativ hochwertige Betreuung für ihre Kinder", sagte
Landsberg anlässlich der Urteilsverkündung. "Ob der Verdienstausfall
in diesen konkreten Fällen tatsächlich als Schadenersatz zugesprochen
wird, bleibt auch nach diesem Urteil offen", sagte Landsberg. "Das
wird das Oberlandesgericht in Dresden zu klären haben", sagte er.
Dabei werde es auch darum gehen, dass die Eltern alles unternehmen
müssen, um einen solchen Schadenseintritt zu vermeiden. Dazu gehören
zum Beispiel die Sicherstellung der Betreuung innerhalb der eigenen
Familie oder mittels privater Betreuungskräfte.
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