PresseKat - Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur gegenseitigen Bevollmächtigung

Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur gegenseitigen Bevollmächtigung

ID: 1412723

(ots) - In guten wie in schlechten Tagen sollen sich
Eheleute helfen und beistehen. Das schwören sich Mann und Frau bei
der Trauung. Eine schwere Krankheit, Pflegebedürftigkeit und der
Umzug in ein Heim sind weiß Gott schlechte Tage - und so ist der
Gesetzentwurf des Bundesrates, der in solchen Fällen eine
gegenseitige Bevollmächtigung vorsieht, konsequent. Wohlweislich sind
Vermögensangelegenheiten ausgeklammert, denn beim Geld hört nicht
nur die Freundschaft, sondern auch die Liebe auf. Niemand ist gern
hilflos, der Gedanke daran wird bis zum Sanktnimmerleinstag
weggeschoben. Deshalb sind Vorsorgevollmachten längst noch nicht gang
und gäbe. Die Bundesratsregelung würde einen Automatismus schaffen,
für klare Verhältnisse sorgen und zudem den Wert der Ehe und
eingetragener Partnerschaften erhöhen. Kein schlechtes Signal in
einer Zeit, in der jede zweite Ehe zerbricht. Auch dieser Entwicklung
trägt der Gesetzentwurf Rechnung, indem er getrennt lebende Ehepaare
ausnimmt. Wenn er und sie nur noch auf dem Papier zusammen sind, ist
kaum zu erwarten, dass sich die beiden beistehen - schon gar nicht
in den schlechten Tagen.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Schwäbische Zeitung: Ein Schritt zu mehr Klarheit - Leitartikel zu Länderfinanzausgleich BERLINER MORGENPOST: Erfolgreich im Milliardenpoker / Kommentar von Joachim Fahrun zum Länderfinanzausgleich
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 14.10.2016 - 21:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1412723
Anzahl Zeichen: 1491

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Bielefeld



Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur gegenseitigen Bevollmächtigung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Westfalen-Blatt (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Westfalen-Blatt