(ots) - Wer reich an Geld ist, ist auch reich an
politischer Macht. Der Satz mag wie ein abgedroschenes Klischee
klingen. Er hat sich aber bei der am Freitag vom Bundesrat endgültig
verabschiedeten Reform der Erbschaftsteuer wieder einmal bestätigt.
Auch künftig werden also Erben von Firmen vielfach keinen Cent
Steuern zahlen müssen. Das gilt nicht nur bei der Übernahme von
kleinen Handwerksbetrieben - was sich in einzelnen Fällen ja
vielleicht sogar noch rechtfertigen ließe. Nein, selbst wer
millionenschwere Konzerne übertragen bekommt, darf sich weiter über
steuerliche Privilegien freuen.
Zu verdanken haben das die Reichen und Superreichen einer
intensiven Lobbyarbeit, einer CSU, die sich im Gesetzgebungsverfahren
wie der verlängerte Arm der Unternehmerverbände aufgeführt hat, und
einem schnell ermatteten Widerstandswillen anderer Parteien. Erst
kippte die CDU, dann gab eine von der Union genervte SPD auf und
Freitag kapitulierten dann auch die Grünen. Noch vor wenigen Wochen
hatte die Oppositionspartei im Bundestag lautstark gegen die
Steuerregelungen Front gemacht. Dort, wo die an zehn
Landesregierungen beteiligten Grünen aber tatsächlich Macht haben,
nämlich im Bundesrat, verzichteten sie nun darauf, von ihrer
Sperrminorität Gebrauch zu machen und ließen die Reform passieren.
Politisch überzeugend ist solch ein Einknicken nicht. Aber das
müssen die Grünen mit sich selbst ausmachen. Viel schlimmer ist: Mit
der neuen Erbschaftsteuerregelung ist wieder einmal eine Chance
vertan worden, die wirklich Wohlhabenden stärker an der Finanzierung
dringend notwendiger gesellschaftlicher Aufgaben zu beteiligen.
Gleichzeitig ist die Reform Wasser auf die Mühlen aller, die in
unserer Gesellschaft immer größere Gerechtigkeitslücken ausmachen.
Selbst Dreiviertel der deutschen Wirtschaftswissenschaftler, die in
ihrer Mehrheit gewöhnlich auf Unternehmerlinie liegen, gaben in einer
Umfrage des Ifo-Instituts kürzlich an, die Reform berücksichtige nur
"schwach oder sehr schwach" die Steuergerechtigkeit.
Gerade diesen Aspekt aber wollte das Bundesverfassungsgericht, auf
dessen Betreiben die Reform ja erst zustande gekommen ist, gestärkt
sehen. Es bleibt also abzuwarten, ob die obersten deutschen Richter
sich mit der Novelle zufrieden geben.
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