PresseKat - Rheinische Post: Gesetzentwurf der Länder: Ehepartner soll im Notfall entscheiden

Rheinische Post: Gesetzentwurf der Länder: Ehepartner soll im Notfall entscheiden

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(ots) - Die Bundesländer wollen Ehepartnern ein
umfassendes Recht einräumen, im Notfall alle Fragen zu Gesundheit,
Pflege und Reha für den andern zu regeln. Dies geht aus einem
Gesetzentwurf der Länder hervor, den der Bundesrat am Freitag
beschließen will. "Auch wenn Gerichte gut und schnell entscheiden,
kennt niemand die Bedürfnisse des Betroffenen besser als die eigene
Ehefrau oder der eigene Ehemann", sagte NRW-Justizminister Thomas
Kutschaty (SPD) der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post"
(Donnerstagausgabe). Die Initiative für das Gesetz stammt aus NRW
und Baden-Württemberg, die erwarten, dass alle Länder dem
Gesetzentwurf zustimmen werden. Kutschaty sieht Handlungsbedarf,
weil er davon ausgeht, dass die meisten Bürger die geltende
Rechtslage falsch einschätzen. Es sei ein verbreiteter Irrglaube,
dass ein Ehepartner für den anderen im Notfall Entscheidungen treffen
könne, sagte Kutschaty. Das sei in der aktuellen Rechtslage aber
nicht der Fall. "Stellen sie sich vor, die Ehefrau steht am
Krankenbett ihres Ehemannes und hört: Sie können nichts entscheiden.
Das kann nur der Richter." KONTEXT: Bislang benötigen Ehepartner eine
schriftliche Vollmacht, damit sie über Untersuchungen,
Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe entscheiden können. Wenn
eine solche Vollmacht nicht vorliegt, muss ein Gericht einen Betreuer
für die Person suchen, die nicht mehr selbst über ihre Belange
entscheiden kann. In die Rolle der Betreuer können auch die Ehegatten
kommen - bislang aber nur durch Gerichtsentscheid. Die bisherige
Rechtslage soll ins Gegenteil verkehrt werden. Bislang galt: Wenn der
Ehepartner keine Vorsorgeerklärung hinterlassen hat, ist das Gericht
zuständig. Künftig soll nach dem Willen der Länder gelten: Wenn der
Ehepartner nicht ausdrücklich widersprochen hat, soll der eigene Mann




oder die eigene Frau die Betreuung übernehmen.



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Datum: 13.10.2016 - 04:00 Uhr
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