PresseKat - Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Pflege

Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Pflege

ID: 1411674

(ots) - Noch eine Versicherung? Vermutlich ja, denn
anders lässt sich das Kostenrisiko für eine professionelle Pflege
im Alter kaum tragen. Denn wer als Rentnerpaar einen Platz oder mehr
in einem Pflegeheim selbst zahlen kann, ist in der absoluten
Minderheit. So hoch kann keine Rente sein, selbst nach 45
Beitragsjahren nicht. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist hier
nur ein Baustein. Die kompletten Heimkosten kann diese kaum
übernehmen, nicht ohne deutliche Beitragserhöhungen oder das Konzept
radikal zu ändern. Und ja, es stimmt, was die Stiftung
Patientenschutz erklärt: »Pflegebedürftigkeit macht arm«. Wer ein
Häuschen, eine Wohnung oder ein kleines Aktienpaket für das Alter
vorgesehen hat, wird im Pflegefall alles bis auf ein Taschengeld
los. Dann kann er genauso viel vererben wie derjenige, der weniger
verdient hat oder sich ein schönes Leben gegönnt hat. Das mag
ungerecht erscheinen. Aber eine für alle gerechte Lösung gibt es
nicht. An Personalkosten in den Heimen will niemand sparen. Denn
die Arbeit der Pflegekräfte kann nicht hoch genug geschätzt werden.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Käßmann Koeln-News-247.de informiert mit News, Infos und Pressemitteilungen rund um das Thema Köln!
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.10.2016 - 21:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1411674
Anzahl Zeichen: 1447

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Bielefeld



Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Pflege"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Westfalen-Blatt (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Westfalen-Blatt