PresseKat - Darlehenswiderruf: BGH erteilt Argumenten der Banken deutliche Absage

Darlehenswiderruf: BGH erteilt Argumenten der Banken deutliche Absage

ID: 1410025

Darlehenswiderruf: BGH erteilt Argumenten der Banken deutliche Absage

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html
Nach der ausführlichen Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs dürfte sich der Darlehenswiderruf gegenüber Banken und Sparkassen durchsetzen lassen (Az.: XI ZR 564/15).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Bereits am 12. Juli 2016 hatte der BGH ein wegweisendes Urteil in Sachen Darlehenswiderruf gesprochen und die Rechte der Verbraucher damit wesentlich gestärkt. Für Kreditnehmer, die ein zwischen 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossenes Immobiliendarlehen nicht bis zum 21. Juni 2016 widerrufen haben, kam dieses Urteil zu spät. Für Verbraucher, die den Widerruf fristgerecht erklärt haben, öffnet die jetzt veröffentlichte ausführliche Urteilsbegründung des BGH neue Türen. Denn die Karlsruher Richter erteilten praktisch allen Argumenten der Banken und Sparkassen, die den Widerruf nicht akzeptieren, eine deutliche Absage.

Konkret ging es um ein Immobiliendarlehen, das 2008 bei der Sparkasse Nürnberg abgeschlossen und fünf Jahre später widerrufen wurde. Der BGH urteilte, dass der Widerruf wirksam erfolgt sei, da der Beginn der Widerrufsfrist nicht eindeutig formuliert sei. Die Karlsruher Richter bemängelten die Formulierung, dass die Frist "frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung" beginne. Darüber hinaus stellten sie fest, dass die Verwendung der Fußnote "Bitte Frist im Einzelfall prüfen" eine nicht zulässige Abweichung von der Musterbelehrung darstelle.

Nun ging der BGH noch weiter ins Detail. Abweichungen von der jeweils gültigen Musterbelehrung seien nur in äußerst geringen Grenzen erlaubt, etwa bei grafischen Gestaltungen wie der Verwendung von Rahmen oder zentrierten bzw. eingerückten Überschriften. Abweichungen, die eine inhaltliche Änderung der Musterbelehrung zur Folge haben, führen hingegen zur Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung. Davon betroffen sind bspw. Fußnoten oder Hinweise an den Sachbearbeiter. Bei solchen Abweichungen von der Musterbelehrung könne sich die Bank grundsätzlich nicht auf Vertrauensschutz berufen. Auch sei das Widerrufsrecht dann weder verwirkt noch rechtsmissbräuchlich ausgeübt worden.





In vielen Widerrufsbelehrungen, nicht nur bei den Sparkassen, finden sich Abweichungen vom gültigen Muster. Wurden diese Darlehensverträge rechtzeitig widerrufen, lässt sich der Widerruf gegenüber der Bank oder der Sparkasse in vielen Fällen nun auch durchsetzen. Im Bankrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html)kompetente Rechtsanwälte können Verbraucher dabei unterstützen.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  So kommen Sie sicher durch den Herbst! Durch Testament Konfliktpotenzial unter Erben entschärfen
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 10.10.2016 - 09:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1410025
Anzahl Zeichen: 2812

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 02212722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Darlehenswiderruf: BGH erteilt Argumenten der Banken deutliche Absage"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Irreführende Blickfangwerbung mit Garantieversprechen ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/werbung.html Werbung mit Garantie kann irreführend sein, wenn die Garantiezusage an weitere Bedingungen geknüpft ist, die für den Verbraucher aber nur schwer ersich ...

Magellan-Container: Zeichen stehen auf Verkauf ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html Die Zeichen stehen auf Verkauf. Dies ist ein Ergebnis der Gläubigerversammlung der insolventen Magellan Maritime Services GmbH. Eine endgültige Entscheidung gibt es allerdings noch nic ...

Lloyd Fonds Holland II: Anlegern drohen Verluste ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/immobilienfonds.html Der geschlossene Immobilienfonds Lloyd Fonds Holland II konnte die Erwartungen der Anleger bisher nicht erfüllen. Eine Wende zum Besseren ist wohl nicht zu erwarten. ...

Alle Meldungen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater