(ots) - Rüstungsprojekte haben in der Regel mehrere
Bewertungsebenen. Dass die Bundeswehr Kampfdrohnen bei den Israelis
leasen und auch stationieren will, ist nur die spektakulärste Facette
des jüngsten Beschaffungsdeals - für die es zwei Erklärungen gibt.
Die eine lautet: Wenn die Bundeswehr für ihre Auslandseinsätze dieses
zwingende Instrument der Aufklärung und des flankierenden Schutzes
ihrer Kräfte nutzen will, kann sie nicht auf jahrelange europäische
Genehmigungsverfahren warten. Daran ist schließlich schon das
Milliardenprojekt Eurohawk gescheitert. Die zweite Facette: Auf lange
Sicht soll der europäische Airbus-Konzern selbst in die Lage versetzt
werden, Drohnen zu bauen. Im Gegensatz zu den israelischen Partnern
weigert sich aber der amerikanische Rüstungskonzern General Atomics,
mit Airbus eine gleichberechtigte Kooperation einzugehen.
Entscheidend ist am Ende auch nicht, wer der Bundeswehr eine zeitnahe
Ausstattung mit Kampfdrohnen ermöglicht. Entscheidend ist, wie diese
künftig eingesetzt werden. Und da sind der Bundeswehr richtigerweise
die Hände gebunden. Die Bundesregierung schließt jedenfalls gezielte
Tötungsmissionen nach amerikanischem Vorbild mit Verweis auf das
Völkerrecht aus. Zudem muss der Bundestag für jede Auslandsmission
entscheiden, ob Drohnen bewaffnet oder nur mit Aufklärungskameras
mitgeschickt werden. Veralbern darf man die Öffentlichkeit allerdings
auch nicht: Es bräuchte keine bewaffneten Drohnen, wenn diese zum
Schutz deutscher Soldaten im Zweifel nicht auch eingesetzt würden.
Genau dafür werden sie ja gebraucht
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