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Der Tagesspiegel: Merkel will nicht sagen, ob sie Böhmermanns Auftritt gesehen hat / Mainzer Staatsanwälte: Erdogan kann noch Beschwerde einlegen

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(ots) - Berlin - Nach der Einstellung des Strafverfahrens
gegen den TV-Unterhalter Jan Böhmermann mehren sich Zweifel, ob
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) dessen Satire auf den türkischen
Präsidenten Recep Tayyip Erdogan im gesamten Zusammenhang zur
Kenntnis genommen hatte, bevor sie den Auftritt öffentlich "bewusst
verletzend" nannte. Trotz grundsätzlicher Auskunftspflicht verweigert
das Bundeskanzleramt die Antwort auf eine entsprechende Anfrage: "Der
der Einschätzung der Bundeskanzlerin vorgelagerte Beratungs- und
Abstimmungsprozess unterfällt dem Kernbereich exekutiver
Eigenverantwortung", teilte das Kanzleramt dem "Tagesspiegel" mit
Donnerstagausgabe). Zuvor hatte der Anwalt von Böhmermann, Christian
Schertz, Merkel vorgeworfen, sie habe ihre Bewertung "offenbar in
Unkenntnis des genauen Sachverhalts" durch den Regierungssprecher
mitteilen lassen. Schertz bewertete die Worte der Kanzlerin als
"Kompetenzüberschreitung" und "öffentliche Vorverurteilung".

Online: http://www.tagesspiegel.de/politik/satire-affaere-merkel-w
ill-nicht-sagen-ob-sie-boehmermanns-auftritt-gesehen-hat/14644566.htm
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Datum: 05.10.2016 - 12:13 Uhr
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