Mitteldeutsche Zeitung: zu Böhmermann
(ots) - Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mainz gegen
Böhmermann sind eingestellt worden. Mag es den Paragrafen, der die
Beleidigung von Majestäten oder Staatsoberhäuptern unter
Strafandrohung stellt, auch weiter geben - die Justiz stellt hier
fest: Böhmermann durfte sagen, was er gesagt hat über den
türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan. Strafbare
Handlungen seien jedenfalls nicht mit der erforderlichen Sicherheit
nachzuweisen. Punkt. Das ist gut so. Damit kann die Kirche nun
amtlich im Dorf bleiben. Und das Lachen über Satire, auch wenn sie
mal reichlich derb daher kommt, bleibt erlaubt.
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Hartmut Augustin
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Datum: 04.10.2016 - 19:04 Uhr
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