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Mitteldeutsche Zeitung: zu Zschäpe

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(ots) - Kein Angeklagter ist zur Aussage verpflichtet. Aber
eine Angeklagte, die sich zum Reden entschließt, sollte mehr
herausbringen als eine Bitte um Entschuldigung, von der niemand weiß,
welches Verhalten eigentlich "entschuldigt" werden soll. Bis heute
warten die Hinterbliebenen der Opfer auf eine Äußerung Zschäpes,
nach welchen Kriterien die Mordopfer ausgewählt wurden. Der 41 Jahre
alten Angeklagten droht nicht nur eine lebenslange Freiheitsstrafe,
sondern die anschließende Sicherungsverwahrung. Ihre Einlassung, mit
dem "nationalistischen Gedankengut" gebrochen zu haben, soll das
Gericht von ihrer Ungefährlichkeit überzeugen. Doch ist das nicht
mehr als eine Schutzbehauptung.



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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200

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Datum: 29.09.2016 - 18:35 Uhr
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