PresseKat - Westfalen-Blatt: zum BGH-Urteil

Westfalen-Blatt: zum BGH-Urteil

ID: 1403766

(ots) - »Wenn Leib und Leben zu Schaden kommen,
müssen Täter ermittelt und bestraft werden«, sagte gestern ein
Sprecher der Fan-Organisation »Unsere Kurve« zum Urteil des
Bundesgerichtshofes, wonach Fußballklubs Krawallmacher zur Kasse
bitten können. Der Fanvertreter fügte allerdings hinzu: Ob dies für
kontrolliert angezündete Pyrotechnik auch gilt, sei für ihn zu
hinterfragen. Es bleibt dabei: Teile der Fanszene sind unbelehrbar,
halten Pyrotechnik und Bengalos für eine Art folkloristisches
Accessoire ihres Stadionbesuches. Und auch auf dem Weg zu ihrem
besonderen Kick darf es gerne etwas gröber zugehen. Deshalb ist das
BGH-Urteil ein weiterer notwendiger Schritt, um dieser
Bagatellisierung entgegenzuwirken. Fünfstellige Beträge schmerzen.
Bleibt das Problem, der Täter habhaft zu werden. Denn die können
weiterhin auf die Hilfe gewisser »Fans« bauen, die sich schützend
und anonymisierend um die Täter gruppieren. Eine Frage möchte man dem
oben genannten Fanvertreter gerne stellen: Warum hat nur der Fußball
dieses Gewaltproblem? Finden diese Fans den Fußball vielleicht
einfach nur - langweilig?



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Mittelbayerische Zeitung: Zeit für den Wandel / Kommentar zum Armutsrisiko Thueringen-Infos.de: News, Infos, Tipps, Forum und Kleinanzeigen rund um Thüringen!
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 22.09.2016 - 21:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1403766
Anzahl Zeichen: 1385

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Bielefeld



Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: zum BGH-Urteil"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Westfalen-Blatt (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Westfalen-Blatt