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Recherchen des stern und von "Panorama" zeigen: AfD-Spitzenkandidat im Saarland handelt mit Hakenkreuzorden und "KZ-Geld"

ID: 1403079

(ots) - Rudolf Müller, Spitzenkandidat der AfD für die
Landtagswahl im Saarland, vertreibt in seinem Laden in Saarbrücken
Geld aus Konzentrationslagern der Nationalsozialisten. Das berichten
der stern und das ARD-Magazin "Panorama" nach gemeinsamen Recherchen.
Müller hat in seinem Antiquitätengeschäft Scheine aus Theresienstadt
im Angebot. Historiker nennen derlei Währung "Lagergeld", Müller
selbst bietet sie als "KZ-Geld" an. Außerdem verkauft der
AfD-Landesvorstand Müller in seinem Geschäft Orden aus der NS-Zeit
mit Hakenkreuzen. Anders als der Handel mit Lagergeld ist dies in
Deutschland laut Strafgesetzbuch, Paragraph 86a, nicht erlaubt.

Der stern schickte einen Testkäufer in das Geschäft des
65-Jährigen, dieser erwarb von Müller Lagergeld und einen Orden aus
dem Jahr 1939 mit einem Hakenkreuz drauf. Einige Tage später
verkaufte Müller einem Mann, der den Laden für das ARD-Magazin
"Panorama" besuchte, einen anderen Hakenkreuzorden und ebenfalls
Lagergeld.

Fragen des stern zu seinen Geschäften mit NS-Devotionalien ließ
Müller unbeantwortet. Gegenüber "Panorama" behauptete er, nicht
gewusst zu haben, dass er mit seinen Geschäften gegen das Gesetz
verstoße. Gleichzeitig gestand Müller ein, der Handel mit
Hakenkreuzorden zieme sich für einen Spitzenkandidaten der AfD nicht.
Die Franzosen und Amerikaner seien aber wild darauf.

Vom stern generell auf Geschäfte mit Lagergeld und Hakenkreuzorden
angesprochen, sagte Josef Schuster, der Präsident des Zentralrats der
Juden in Deutschland: "Mit Gegenständen aus Konzentrationslagern
sollten keine Geschäfte und erst recht kein Profit gemacht werden.
Das ist respektlos gegenüber den Millionen Menschen, die im KZ
gelitten haben und dort ermordet wurden. Solche Dinge gehören in
Museen und Gedenkstätten."

Die AfD im Saarland wurde zuletzt vom Bundesvorstand der Partei




aufgelöst, nachdem der stern Kontakte der beiden Landesvorsitzenden
Josef Dörr und Lutz Hecker zu Neonazis enthüllt hatte. Der
Landesvorstand erhob erfolgreich Einspruch gegen die Auflösung und
darf einstweilig weiterarbeiten. Nachdem der AfD-Bundesparteitag für
eine Auflösung gestimmt hat, hat nun das Bundesschiedsgericht der
Partei das letzte Wort.

Diese Vorabmeldung ist nur mit der Quellenangabe stern zur
Veröffentlichung frei.



Pressekontakt:
Tamara Kieserg, Gruner + Jahr Unternehmenskommunikation, Telefon 040
- 3703 5550


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Datum: 21.09.2016 - 15:00 Uhr
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