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Hartmann Reederei MS Dessau: Insolvenzverfahren eröffnet

ID: 1402709

Hartmann Reederei MS Dessau: Insolvenzverfahren eröffnet

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/schiffsfonds.html
Das reguläre Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schiffsgesellschaft des Frachters MS Dessau wurde am 7. September am Amtsgericht Delmenhorst eröffnet (Az.: 12 IN 18/16).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit einer Mindestsumme von 30.000 Euro konnten sich die Anleger an dem 2007 von der Hartmann Reederei aufgelegten Schiffsfonds (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/schiffsfonds.html)MS Dessau beteiligen. Anfang dieses Jahres ereilte die Anleger dann die Hiobsbotschaft, dass die Fondsgesellschaft insolvent ist. Nachdem das Amtsgericht Delmenhorst nun das reguläre Insolvenzverfahren über das Vermögen der Atlas Trampship Reederei GmbH & Co. MS "Dessau" KG eröffnet hat, müssen die Anleger mit dem Schlimmsten rechnen. Ihr eingesetztes Kapital könnte komplett verloren sein.

Um die drohenden finanziellen Verluste abzuwehren, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann u.a. prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren.

Denn Beteiligungen an Schiffsfonds wurden in den Anlageberatungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlage dargestellt. Doch die Realität holte diese Aussagen schnell ein. In Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 gerieten etliche Schiffsfonds in massive wirtschaftliche Schwierigkeiten, da die erforderlichen Charterraten aufgrund der sinkenden Nachfrage und der bestehenden Überkapazitäten nicht mehr erreicht werden konnten. Zahlreiche Schiffsfonds konnten in den vergangenen Jahren eine Insolvenz nicht mehr vermeiden.

Allerdings hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung auch umfassend über die Risiken ihrer Beteiligung aufgeklärt werden müssen. Denn mit den Fondsanteilen erwerben sie in der Regel unternehmerische Beteiligungen und stehen damit auch im Risiko. Neben den meist langen Laufzeiten und der erschwerten Handelsbarkeit der Anteile wiegt besonders das Totalverlust-Risiko für die Anleger schwer. Dennoch wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen erfahrungsgemäß häufig verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt, sodass Schadensersatzansprüche aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein können.





Schadensersatzansprüche können auch bestehen, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen, sog. Kick-Backs, nicht offengelegt hat.

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Datum: 21.09.2016 - 09:40 Uhr
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