PresseKat - Markenrecht: Zoll zieht gefälschte Handtaschen aus dem Verkehr

Markenrecht: Zoll zieht gefälschte Handtaschen aus dem Verkehr

ID: 1400416

Markenrecht: Zoll zieht gefälschte Handtaschen aus dem Verkehr

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Produktpiraten sind einfallsreich. Einfach ein Marken-Aufnäher auf die Handtasche und schon erweckt das No-Name-Produkt den Anschein eines Markenprodukts.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Durch Fälschungen und Plagiate entsteht den Unternehmen und Inhabern der Markenrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/markenrecht.html)e Jahr für Jahr ein beträchtlicher Schaden. Denn das Geschäft mit Fälschungen blüht. Dem Zoll am Düsseldorfer Flughafen ist nun eine Lieferung mit gefälschten Handtaschen und Umhängetaschen aus Indien ins Netz gegangen. Wie die Behörde mitteilt, waren die Taschen mit verschiedenen Aufnähern, die z.T. Fälschungen bekannter Markennamen waren, deren Markenschutzrecht eingetragen ist, versehen. Der Zoll zog die Taschen aus dem Verkehr.

Durch Plagiate und Fälschungen wird nicht nur der Verbraucher betrogen, der statt eines vermeintlich wertvollen Markenprodukts nur eine billige Kopie gekauft hat. Auch für die betroffenen Unternehmen leiden unter den Produktpiraten. Der Schaden beschränkt sich nicht rein auf finanzielle Aspekte, sondern auch das Image kann unter den in der Regel qualitativ minderwertigeren Plagiaten leiden und sich negativ im Umsatz bemerkbar machen. Dabei nimmt das Geschäft mit Plagiaten und Fälschungen weltweit immer noch zu. Nach einer OECD-Studie macht es inzwischen 2,5 Prozent des Welthandels aus und innerhalb der Europäischen Union sind es laut der Studie schon 5 Prozent.

Umso wichtiger ist für die Unternehmen ein effektiver Markenschutz und die konsequente Verfolgung von Verstößen gegen das Markenrecht. Voraussetzung ist zunächst die Marke in die entsprechenden Register eintragen zu lassen und das alleinige Nutzungsrecht zu erhalten. Dabei ist zu beachten, für welche Wirtschaftsräume der Markenschutz gelten soll, bspw. nur für das Inland, für die Europäische Union oder auch darüber hinaus. Kommt es dann dazu, dass Produktpiraten gegen das Markenrecht verstoßen und Fälschungen in Umlauf bringen, muss mit Unterlassungsansprüchen und Schadensersatzforderungen konsequent gegen die Markenrechtsverletzungen vorgegangen werden.





Kompetente Rechtsanwälte beraten in allen Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes. Neben dem Markenrecht zählen dazu auch besonders das Wettbewerbsrecht, das Patentrecht und das Urheberrecht.

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Datum: 15.09.2016 - 10:20 Uhr
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