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Südwest Presse: Kommentar: Gericht

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(ots) - Nun also der Minimalkonsens: Vor Gericht muss das
Gesicht einer Zeugin zu erkennen sein, weil die Beurteilung einer
Aussage auch etwas mit der Mimik zu tun hat. Mit Schleier geht das
nicht und deshalb dürfte diesem Vorstoß des Vorsitzenden der
CDU-Landtagsfraktion, Wolfgang Reinhart, zumindest ein gewisser
Erfolg im Gesetzgebungsverfahren beschieden sein. Damit hätte die
Union zumindest das Gesicht gewahrt. Denn dass ein flächendeckendes
Verbot der Verschleierung muslimischer Frauen in der Öffentlichkeit
kaum durchzusetzen ist, haben mittlerweile selbst die Hardliner in
CDU und CSU zur Kenntnis genommen - wenn auch zu vermuten ist, dass
sie im Innersten ihrer schwarzen Herzen weiter an den Ideen einer
abendländischen Kleiderordnung festhalten. Ob sich das Verbot im
Sitzungssaal in andere Lebensbereiche ausdehnen lässt, steht auf
einem anderen Blatt. Es gibt viele - von jeglichem Kulturkampf
unbelastete - Dinge, die sich mit der Würde des Gerichts nicht
vertragen und draußen niemand auffallen: kurze Hosen, Mützen und
Anwälte ohne Krawatte. Eine andere Frage ist viel wichtiger: Wie
lange noch soll der Gerichtssaal dafür herhalten, weltanschauliche
Dispute auszufechten - vom Kruzifix über den Köpfen der Richter bis
zur Kleidung von Zeuginnen, die kaum einmal dort auftreten dürften?
Deutschland leidet daran, sich nie zu einem säkularen Staatswesen
durchgerungen zu haben.



Pressekontakt:
Südwest Presse
Ulrike Sosalla
Telefon: 0731/156218




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Datum: 13.09.2016 - 19:34 Uhr
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