PresseKat - ARAG Verbrauchertipps

ARAG Verbrauchertipps

ID: 1397020

(firmenpresse) - Fallstricke bei Nottestamenten
Die Patientin hatte Lungenkrebs im Endstadium. Sie war blind, schwach und fürchtete, dass ihr für ein normales Testament keine Zeit mehr blieb. Also bat sie den behandelnden Arzt, ihren letzten Willlen zu notieren. Im Beisein einer Krankenschwester tat er dies und beide Zeugen unterschrieben das Dokument. Die Frau starb knapp vier Wochen später. Doch ihre als Alleinerbin eingesetzte Freundin kam nicht in den Genuss der Erbschaft, weil bei der Erstellung dieses Nottestaments schwere Formfehler begangen wurden. ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein Nottestament strengen Regeln unterliegt. Eine davon ist die Anwesenheit von drei Zeugen - in diesem Fall waren es nur zwei. Eine dritte Unterschrift von einer weiteren seinerzeit im Raum befindlichen Person wurde zwar nachgeliefert, half aber nicht. Eine nachträgliche Unterschrift ist grundsätzlich zwar rechtens, trug aber in diesem Fall nicht zur Lösung bei. Denn ein Nottestament kann nur errichtet werden, wenn ein Notar wegen einer lebensbedrohlichen Lage nicht mehr gerufen werden kann. Die Lage der Verstorbenen war zwar aussichtslos, aber sie schwebte beim Verfassen nicht in unmittelbarer Lebensgefahr, so dass die ihr verbleibende Zeit auch für ein normales Testament gereicht hätte (Kammergericht Berlin, Az.: 6 W 93/15). ARAG Experten informieren darüber hinaus, dass Erben keinesfalls als Zeugen bei Nottestamenten fungieren dürfen und diese Testamente nach drei Monaten ihre Gültigkeit verlieren. Überlebt der Verfasser eines Nottestamentes seine Notlage, muss er - unabhängig von den drei Monaten - sofort ein neues rechtskräftiges Testament schreiben.

Download des Textes:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/ehe-und-familie/


Sturmschäden von der Steuer absetzbar
Schon Anfang des Sommers zogen in diesem Jahr einige Unwetter über Deutschland hinweg. Der nahende Herbst bringt auch wieder Sturm und Regen mit sich. Wer jetzt die Schäden in Haus oder Garten beseitigen muss, kann Kosten für Dienstleister wie Handwerker bis zu einem gewissen Betrag von der Steuer absetzen. Erstattet wird, was in den Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen fällt. Das sind alle Dienstleistungen, die man auch ohne Dienstleister selbst im Haushalt erledigen könnte. Im Fall von Sturmschäden kann das laut ARAG Experten z.B. ein Gärtner sein, der einen umgefallenen Baum zersägt und abtransportiert, oder eine Reinigungskraft, die die Wohnung von innen säubert.





Download des Textes:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/


Kita-Kosten: Bafög gilt als Einkommen
Oft richten sich die anteiligen Kosten für Kita-Plätze nach dem Einkommen der Eltern. Je mehr Verdienst, desto höher die finanzielle Beteiligung am Kita-Platz. Dabei gilt nach Auskunft von ARAG Experten auch der als öffentlich-rechtliches Darlehen gewährte Teil der Leistungen nach dem Bafög (Bundesausbildungsförderungsgesetz) als Einkommen. Und obwohl diese Einkünfte von vornherein mit einer Rückzahlungspflicht belastet sind, wird das Bafög bei der Gebührenberechnung für einen Kita-Platz angerechnet. Das Argument der Richter: Durch diese Förderung verdienen Auszubildende später in der Regel besser. Und allein diese verbesserten Einkommensaussichten rechtfertigen, das Darlehen als Einkommen zu werten (Bundesverwaltungsgericht, Az.: 5 C 8.15).

Download des Textes:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 14 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Frankfurter Rundschau: Gabriels Ceta-Strategie Berliner Zeitung: Kommentar zur Onlinesucht anlässlich des Berliner Suchtkongresses:
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 06.09.2016 - 18:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1397020
Anzahl Zeichen: 3641

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ARAG Verbrauchertipps"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Herbstlaub - Das sagen die Gerichte ...

Jedes Jahr im Herbst haben die deutschen Gerichte Hochkonjunktur. Nicht selten geht es dabei um eine ganz natürliche Sache - das Herbstlaub. Die damit zusammenhängende Verkehrssicherungspflicht obliegt je nach Statuten, Mietverträgen und Absprache ...

Herbstlaub - Das sagen die Gerichte ...

Jedes Jahr im Herbst haben die deutschen Gerichte Hochkonjunktur. Nicht selten geht es dabei um eine ganz natürliche Sache - das Herbstlaub. Die damit zusammenhängende Verkehrssicherungspflicht obliegt je nach Statuten, Mietverträgen und Absprach ...

Immobilien-Leibrente: Wie sinnvoll ist das? ...

Den Ruhestand sorgenfrei genießen? Für immer mehr Senioren erfüllt sich dieser Wunsch nicht. Für Wohneigentümer gibt es aber eine Möglichkeit, die monatlichen Einnahmen zu steigern: die sogenannte Immobilien-Leibrente. Damit lässt sich das in ...

Alle Meldungen von ARAG SE