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   "Hurra, wir haben ein Baby!" Mit diesen oder ähnlichen Worten 
verbreiten stolze Eltern die Nachricht vom Nachwuchs. Und Anlass dazu
gibt es immer öfter, denn die Geburtenzahlen in Deutschland steigen 
seit 2011 wieder kontinuierlich. 2015 wurden nach Angaben des 
Statistischen Bundesamts knapp 738.000 Menschen geboren, das sind 3,2
Prozent mehr als das Jahr zuvor. Um die gemeinsame Zeit mit dem 
Nachwuchs zu genießen, nehmen viele Mütter oder auch Väter 
Elternzeit.
   Finanzielle Einbußen in der Elternzeit
   Eltern haben gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf 
unbezahlte Freistellung von bis zu drei Jahren. Der Verdienstausfall 
wird mit dem klassischen Elterngeld aufgefangen - einer staatlichen 
Sozialleistung, die grundsätzlich zwölf Monate lang während der 
Elternzeit gezahlt wird. Wenn Väter sich zwei sogenannte Vätermonate 
nehmen, wird das Elterngeld insgesamt 14 Monate gezahlt. Elterngeld 
beträgt 65 bis 100 Prozent dessen, was der Elternteil vor der Geburt 
netto verdient hat. Dabei gilt eine Untergrenze von mindestens 300 
Euro und eine Obergrenze von höchstens 1.800 Euro pro Monat. Je nach 
bisherigem Nettoeinkommen, den laufenden Kosten sowie verfügbaren 
Reserven auf dem Konto, kann es für Eltern deshalb finanziell 
deutlich enger werden.
   Sparpotenzial ausloten
   Eine Möglichkeit, um auf der Ausgabenseite zu sparen, ist die 
Anpassung bestehender Sparverträge wie Lebensversicherungen, 
Riester-Verträge oder Investmentsparpläne. "Altersvorsorge-Produkte 
müssen nicht gleich gekündigt werden, wenn finanzielle Engpässe 
entstehen", wissen die Experten der Deutschen Vermögensberatung 
(DVAG) und mahnen, die eigene Altersvorsorge nicht vorschnell zu 
riskieren. Vielmehr können zum Beispiel die Beitragszahlungen für 
Lebensversicherungsverträge bei vielen Gesellschaften zeitweise 
unterbrochen werden. Nach dem Ende der Zahlungspause können die 
Beiträge - häufig zuzüglich Zinsen - nachgezahlt werden oder die 
Ablaufleistung wird um den entsprechenden Betrag gekürzt. Das ist 
aber nicht bei allen Verträgen möglich. Haben Mütter oder Väter eine 
Lebensversicherung mit Dynamik abgeschlossen, bietet es sich während 
der Elternzeit unter Umständen an, kurzfristig den dynamischen 
Erhöhungen zu widersprechen. Dadurch bleiben Beiträge und Leistungen 
in diesem Zeitraum auf der bis dahin erreichten Höhe. Eine weitere 
Möglichkeit: Wenn ein bestimmter Mindestbetrag nicht unterschritten 
wird, kann jeder versicherte Elternteil, zum Beispiel bei 
Rentenversicherungen ohne Todesfall-, Berufsunfähigkeits- oder 
sonstigen Versicherungsschutz, die Versicherungssumme herabsetzen, um
die Beiträge zu verringern. Ebenso denkbar: private Lebens- und 
Rentenversicherungen eine gewisse Zeit beitragsfrei zu stellen. Das 
Sparguthaben bleibt dabei erhalten und wird weiter verzinst. Das 
Besparen kann wieder aufgenommen werden, sobald der finanzielle 
Engpass überwunden ist.
   Vor- und Nachteile kennen und abwägen
   Bei all den Optionen sollte man jedoch auch einige Konsequenzen 
beachten. Die DVAG erklärt: "Je nach Art der Anpassung und des 
Vorsorge-Produkts kann ein enthaltener Versicherungsschutz zeitweilig
erlöschen oder reduziert sein. Ebenso kann eine erneute 
Gesundheitsprüfung nötig werden oder es fallen aufgrund des höheren 
Eintrittsalters mehr Beitragskosten an. Zudem müssen zeitliche 
Begrenzungen wie etwa beim Aussetzen der Beitragsdynamik bedacht 
werden." Eltern sollten sich deshalb in jedem Fall den 
professionellen Rat eines Beraters einholen. Dieser berücksichtigt 
die individuelle Situation der Vertragsnehmer und kann mögliche Vor- 
und Nachteile besser einschätzen.
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