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   Die Beziehung zwischen Eigentümern und Vermietern wird regelmäßig 
auf die Probe gestellt, wenn es zu Mieterhöhungen kommt. Das ist 
nachvollziehbar, denn wer zahlt schon gerne mehr Geld? Ein solches 
Mieterhöhungsbegehren muss allerdings formal korrekt begründet 
werden, sonst hat es keinen rechtlichen Bestand. Im konkreten Fall 
war es darum gegangen, ob das Beifügen eines 
Sachverständigengutachtens ausreicht, um ein Mieterhöhungsverlangen 
ordnungsgemäß zu begründen. In der höchstrichterlichen Rechtsprechung
wurde das nun nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der 
LBS geklärt. Wenn das Gutachten die Angaben enthält, die für den 
Mieter erforderlich sind, um die Berechtigung der beabsichtigten 
Erhöhung zu prüfen, reicht das aus. Dazu gehören eine Aussage des 
Sachverständigen über die tatsächliche örtliche Vergleichsmiete und 
eine Einordnung der zu beurteilenden Wohnung in das örtliche 
Preisgefüge. 
   (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 66/15)
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