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GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung der Schadensersatzansprüche gegen das Lkw-Kartell

ID: 1396210

GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung der Schadensersatzansprüche gegen das Lkw-Kartell

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kartellrecht.html
Geschädigte des Lkw-Kartells haben Schadensersatzansprüche. Die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater bewertet die Höhe der Forderungen gegen die Kartellanten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Zwischen 1997 und 2011 haben die fünf Lkw-Bauer Daimler, DAF, MAN, Iveco und Volvo/Renault u.a. Preise illegal abgesprochen und gegen das Kartellrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kartellrecht.html)verstoßen. Die EU-Kommission verhängte gegen die Kartellanten ein Bußgeld von fast drei Milliarden Euro.

Nachdem die Kartellanten die Strafe der EU-Kommission akzeptiert haben, ist auch der Weg für Schadensersatzansprüche für die Geschädigten des Kartells frei. Betroffen sind in erster Linie Speditionen und Transportunternehmen, die zwischen 1997 und 2011 mittelschwere und schwere Lkw, d.h. Lkw zwischen 6 und 16 Tonnen und schwerer, gekauft oder geleast haben. Sie haben deutlich zu viel gezahlt. Experten schätzen den durch die illegalen Kartellabsprachen entstandenen Schaden auf mehr als 100 Milliarden Euro. Wie hoch der Schaden eines jeden einzelnen Geschädigten ist, muss exakt bewertet werden. Eine pauschale Angabe kann dazu nicht getroffen werden. Die tatsächliche Schadenshöhe muss durch ein Gutachten ermittelt werden. Gerade bei kleineren Speditionen und Transportunternehmen bietet es sich an, sich zusammenzuschießen und die Kosten für die Gutachten zu teilen.

Die Geschädigten müssen aber selbst aktiv werden. Automatisch wird ihnen kein Schadensersatz zugesprochen. Um ihre Ansprüche geltend zu machen, können sie sich an im Kartellrecht versierte Rechtsanwälte wenden.

Da die Kartellanten die illegalen Absprachen und das Bußgeld der EU-Kommission bereits akzeptiert haben, ist davon auszugehen, dass sie auch Rücklagen für die Schadensersatzansprüche der Geschädigten gebildet haben. Um eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, dürften beide Seiten an einer außergerichtlichen Lösung interessiert sein. Dabei sollte auf anwaltliche Unterstützung nicht verzichtet werden.





Allerdings sollten die Schadensersatzansprüche in Kürze geltend gemacht werden. Denn Forderungen für die Lkw, die Ende der 90er Jahre angeschafft wurden, könnten schon im Januar 2017 verjähren, sodass verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden müssen.

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Datum: 05.09.2016 - 10:45 Uhr
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