Lausitzer Rundschau: Brisante Dreiecksbeziehung

Zum Kabinettsbeschlussüber die Auskunftspflicht für Mütter

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(ots) - Auf den ersten Blick ist alles ganz einfach: Väter
von Kuckuckskindern sollen über eine Auskunftspflicht der Mutter
leichter an den Namen des wahren Erzeugers kommen, um
Unterhaltszahlungen nachfordern zu können. Der Gesetzentwurf, den
Justizminister Heiko Maas dafür jetzt vorgelegt hat, greift stark in
die Intimsphäre des menschlichen Zusammenseins ein. Das wirft die
Frage auf, ob der Staat wirklich alles regeln muss, was sich im
Privatleben abspielt. Im konkreten Fall hat das
Bundesverfassungsgericht ein entscheidendes Wort mitgesprochen. Es
verweigerte im vergangenen Jahr einem "Scheinvater" das entsprechende
Auskunftsbegehren mit dem Hinweis einer fehlenden Rechtsgrundlage in
Bezug auf die Mutter. Spätestens damit wird freilich auch die
Schwierigkeit des gesetzlichen Unterfangens klar. Geht es doch um
völlig unterschiedliche Lebenslagen in einer brisanten
Dreiecksbeziehung: Die Mutter würde am liebsten alles so lassen wie
gehabt, der betrogene Vater sinnt auf materielle Entschädigung, und
der leibliche Vater steht womöglich vor den Scherben seines
Lebensglücks mit einer neuen Partnerin, wenn ihm ein solche Klage ins
Haus flattert. Die geplante Vorlage versucht deshalb den Spagat: Aus
"schwerwiegenden Gründen" kann die Mutter die Auskunft verweigern.
Das klingt nach einem Arbeitsbeschaffungsprogramm für Juristen. Und
was ist, wenn die Mutter sich gar nicht an den leiblichen Vater
erinnern kann? Setzt sich der Scheinvater am Ende doch erfolgreich
durch, gesteht ihm Maas nur einen Regressanspruch für zwei Jahre zu.
Warum nicht drei oder vier? Fazit: Zur Zufriedenheit aller
Beteiligten wird sich der Konflikt wohl nie regeln lassen. Am Ende
regelt es womöglich wieder Karlsruhe - indem es das Gesetz verwirft.



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Datum: 31.08.2016 - 20:16 Uhr
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