PresseKat - Änderung bei der Steuer - Welche Kriterien künftig für die ETF-Wahl wichtig sind

Änderung bei der Steuer - Welche Kriterien künftig für die ETF-Wahl wichtig sind

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(ots) - Anleger, die in kostengünstige Aktien-Indexfonds
(ETFs) investieren wollen, haben die Qual der Wahl. Sie müssen sich
für einen Index, einen Anbieter und schließlich für eine von mehreren
ETF-Bauarten entscheiden. Bislang ist die Besteuerung ein wichtiges
Kriterium für die Wahl des passenden ETFs. Doch das wird sich bald
ändern. Denn 2018 tritt ein Gesetz in Kraft, das die Besteuerung von
Investmentfonds einheitlicher gestaltet. Das gemeinnützige
Verbraucherportal Finanztip hat analysiert, worauf es künftig bei der
Wahl von ETFs ankommt.

ETFs liegen im Trend: 2015 steckten knapp 350 Milliarden Euro
Anlegergeld in mehr als 1.000 Indexfonds, die über die
Wertpapierbörse Xetra gehandelt wurden. Anleger, die kostengünstig in
Indizes wie den Dax, den S&P 500 oder den Weltaktienindex MSCI World
investieren wollen, haben gleich mehrere ETFs zur Auswahl. Wonach
aber gehen, wenn es um die Wahl des passenden ETFs geht? Bislang war
die Besteuerung von physischen ETFs eher ein Kaufhemmnis. "Viele
Anleger bevorzugen eigentlich physische ETFs, weil diese die
Original-Aktien des Index nachkaufen. Das brachte ihnen aber bislang
einiges an Arbeit bei der Steuererklärung ein", sagt Sara Zinnecker,
Expertin für Geldanlage bei Finanztip. "Dieser Aspekt spielt für die
Entscheidung bald keine Rolle mehr."

Besteuerung gleicht sich ab 2018 an

Mit einer Neuerung beim Investmentsteuergesetz, die 2018 in Kraft
tritt, gleicht der Gesetzgeber die Besteuerung von Investmentfonds
an. "Wer in einen physischen ETF investiert hat, der im Ausland
aufgelegt ist und Dividenden anspart, muss diese nicht länger
händisch in der Steuererklärung angeben und die Unterlagen bis zum
Verkauf aufbewahren", erklärt Zinnecker. Denn künftig wird einfach
eine pauschale Wertsteigerung versteuert. Sofern der Sparerfreibetrag




von 801 Euro ausgeschöpft ist, wird die Steuer direkt einbehalten.

Auch bei sogenannten synthetischen ETFs zahlen Anleger künftig
jährlich Abgeltungssteuer auf eine pauschale Wertsteigerung. Bislang
fiel die Steuer erst Jahre später beim Verkauf an. "Die meisten
Privatanleger dürften die Änderung aber nicht zu spüren bekommen",
sagt Zinnecker. "Denn die Abgeltungssteuer wird erst dann
einbehalten, wenn der Freibetrag von 801 Euro an Kapitaleinkünften im
Jahr ausgeschöpft ist." Ein synthetischer ETF lässt sich die
Wertentwicklung des zugrundeliegenden Index von einer Bank über ein
Tauschgeschäft zusichern. Die eigentlichen Index-Aktien besitzt er
nicht.

Kriterien für die richtige ETF-Wahl

"Unsere wiederholte Auswertung von ETFs auf den MSCI World hat
ergeben, dass weder die Wertentwicklung in einem Jahr noch die
Kostenquote ein verlässliches Auswahlkriterium sind. ETFs mit höheren
Gesamtkosten erzielten über fünf Jahre nicht unbedingt schlechtere
Renditen als vermeintlich günstigere Fonds", sagt Zinnecker. Abseits
von Wertentwicklung, Kosten und Steuer gibt es andere Kriterien, die
Anlegern zum passenden ETF verhelfen. "Wer sich schlicht wohler
fühlt, wenn er weiß, dass er die original Index-Aktien besitzt,
sollte zu einem physischen ETF greifen", sagt Finanztip-Expertin
Zinnecker. "Anleger können aber auch ganz einfach schauen, welche
ETFs die eigene Online-Bank oder der Broker günstig anbietet." Wer
auf Auszahlungen angewiesen ist, wählt lieber einen ETF, der
Dividenden ausschüttet. Wem es wichtig ist, Vermögen aufzubauen,
wählt einen Indexfonds, der Dividenden anspart. Was ETFs auf den
Weltaktienindex MSCI World angeht, empfiehlt Finanztip auf der
Website aktuell sieben Indexfonds unterschiedlicher Bauart.

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