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Deutsche Bauindustrie zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie:
/Gut gemeint, aber schlecht gemacht
/Nachbesserungen dringend notwendig

ID: 1394515

(ots) - "Die Bundesregierung ist mit der Umsetzung der
Wohnimmobilienkreditrichtlinie der EU weit über das eigentliche Ziel
des Verbraucherschutzes hinausgeschossen. Der vermeintliche
Verbraucherschutz entpuppt sich immer mehr als Finanzierungsproblem
für junge Familien und Seniorenhaushalte." Mit diesen Worten
kommentierte heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer des
Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, die
Folgen der Richtlinie der Europäischen Union, die im März in
deutsches Recht umgesetzt wurde. Ursprünglich sei die Richtlinie dazu
gedacht gewesen, vor dem Hintergrund der Niedrigzinsen eine zu laxe
Kreditvergabe der Banken für den Wohnungsbau an private Haushalte und
damit eine Immobilienblase wie in Spanien zu verhindern. In der
Praxis führe die Neuregelung allerdings dazu, dass vor allem junge
Haushalte, die Wohneigentum finanzieren wollen und Seniorenhaushalte,
die ihr Haus sanieren lassen wollen, immer häufiger keinen Kredit
mehr erhalten. "Hier wird Verbraucherschutz in sein Gegenteil
verkehrt", so Knipper.

Der energetischen Sanierung der Wohngebäude und damit dem
Klimaschutz werde ein "Bärendienst" erwiesen, bekräftigte Knipper.
Gerade ältere Hauseigentümer seien eine der Hauptzielgruppen bei den
Bestrebungen, den Gebäudebestand in Deutschland energetisch zu
sanieren. Wenn diesen Haushalten nun die Kreditaufnahme deutlich
erschwert oder sogar verweigert werde, werde dies auch die
klimapolitischen Ziele der Bundesregierung beschädigen.

Knipper kritisiert vor allem, dass die Bundesregierung einmal mehr
eine EU-Richtlinie nicht eins zu eins übernommen, sondern noch
verschärft habe. Schließlich habe die ursprüngliche EU-Richtlinie
vorgesehen, dass Kreditverträge, bei denen es um die Renovierung der
Wohnimmobilie geht, nicht unter die verschärften Regelungen fallen




sollen. Knipper forderte die Bundesregierung daher auf, die
Richtlinie entsprechend anzupassen.

Gemäß Umsetzungsgesetz zur EU- Wohnimmobilienkreditrichtlinie
müssen die Banken nachweisen, dass ein Kunde in der Lage ist, seinen
Kredit tilgen zu können. Anders als bisher spielen dabei der Wert des
Eigenheims oder mögliche Wertsteigerungen in der Zukunft keine Rolle
mehr. Viel wichtiger ist nun, ob der Kreditnehmer in der Lage ist,
seine Raten aus seinem zu erwartenden Einkommen zu zahlen.



Pressekontakt:
Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann
Funktion: Leiter Kommunikation / Pressesprecher
Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189
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Datum: 31.08.2016 - 09:00 Uhr
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