PresseKat - Lombardium Hamburg: Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft meldet Insolvenz an

Lombardium Hamburg: Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft meldet Insolvenz an

ID: 1393612

Lombardium Hamburg: Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft meldet Insolvenz an

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html
Die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Chemnitz hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 23. August 2016 eröffnet (Az.: 15 IN 840/16).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Erst vor wenigen Wochen verlagerten die Fondgesellschaften Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG (LC III) und Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG ihren Sitz nach Chemnitz. Fast zeitgleich kam es zu einer Razzia der Staatsanwaltschaft beim Pfandhaus Lombardium und weiteren Objekten in und außerhalb Hamburgs. Ermittelt wird offenbar wegen des Verdachts auf bandenmäßigen Anlagebetrug und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz. Nun der nächste Schock für die Anleger. Die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft hat Insolvenz angemeldet. Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters sind rund 7000 Anleger betroffen. Ihnen drohen nun hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust ihres investierten Geldes.

Als stille Gesellschafter konnten sich die Anleger an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft beteiligen. Das Geld gab die Gesellschaft als Darlehen an die Lombardium Hamburg. Über diese Darlehen wurden die Luxus-Pfandgüter der Lombardium finanziert. Bei einer Prüfung durch ein unabhängiges Wirtschaftsprüfungsinstitut wurde inzwischen festgestellt, dass die Pfandgüter deutlich weniger wert sind als angenommen. Das unerlaubt betriebene Kreditgeschäft hatte die Finanzaufsicht BaFin bereits Ende vergangenen Jahres untersagt. Die Insolvenz der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft fügt sich nahtlos in die Geschehnisse der vergangenen Wochen und Monate ein.

Ob und wieviel die Anleger von ihrem Geld im Insolvenzverfahren wiedersehen werden, hängt von der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse ab, die nun ermittelt werden muss. Wird das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet, müssen die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter form- und fristgerecht anmelden. Dazu können sie sich an einem im Bank- und Kapitalmarktrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html) erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Da die Insolvenzmasse in der Regel nicht ausreicht, um alle Forderungen vollständig bedienen zu können, kann auch geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können sich z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung oder Prospektfehlern ergeben.





http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Seit mehr als 20 Jahren erfolgreich: Ciper & Coll, die Anwälte für Medizin- u. Arzthaftungsrecht - bundesweit! BAG: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 29.08.2016 - 10:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1393612
Anzahl Zeichen: 2739

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 02212722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Lombardium Hamburg: Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft meldet Insolvenz an"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Irreführende Blickfangwerbung mit Garantieversprechen ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/werbung.html Werbung mit Garantie kann irreführend sein, wenn die Garantiezusage an weitere Bedingungen geknüpft ist, die für den Verbraucher aber nur schwer ersich ...

Magellan-Container: Zeichen stehen auf Verkauf ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html Die Zeichen stehen auf Verkauf. Dies ist ein Ergebnis der Gläubigerversammlung der insolventen Magellan Maritime Services GmbH. Eine endgültige Entscheidung gibt es allerdings noch nic ...

Lloyd Fonds Holland II: Anlegern drohen Verluste ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/immobilienfonds.html Der geschlossene Immobilienfonds Lloyd Fonds Holland II konnte die Erwartungen der Anleger bisher nicht erfüllen. Eine Wende zum Besseren ist wohl nicht zu erwarten. ...

Alle Meldungen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater