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Selbstanzeige: Straffreiheit bei Steuerhinterziehung

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Selbstanzeige: Straffreiheit bei Steuerhinterziehung

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html
Letztlich hängt das Strafmaß bei Steuerhinterziehung vom Einzelfall ab. Durch eine Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html) kann aber nach wie vor noch Straffreiheit erreicht werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wer Steuern hinterzogen hat und erwischt wird, muss mit harten Strafen rechnen. Dabei muss es längst nicht bei einer Geldstrafe bleiben. Schon bei einer Hinterziehungssumme von 100.000 Euro hält der Bundesgerichtshof eine Geldstrafe nicht mehr für ausreichend. Dennoch kommt es bei der Höhe des Strafmaßes auch immer auf den Einzelfall an. Der beste Weg in die Steuerlegalität zurückzukehren und eine Verurteilung zu vermeiden, ist nach wie vor die strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung.

Die Selbstanzeige ist immer noch möglich. Die Zeit wird aber langsam knapp und Steuersünder müssen mit dem immer größer werdenden Risiko leben, dass die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt wird. Dann ist die Selbstanzeige nicht mehr möglich. Sie muss gestellt werden bevor die Steuerfahndung die Tat entdeckt hat. Dazu werden den Fahndern immer effektivere Mittel an die Hand gegeben und Staaten wie die Schweiz oder Österreich haben sich inzwischen vom Bankgeheimnis und ihrem Ruf als Steueroase weitgehend verabschiedet. Im kommenden Jahr beginnt zudem der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten. Wer immer noch unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten deponiert hat, muss spätestens dann mit der Entdeckung rechnen.

Die Selbstanzeige muss nicht nur rechtzeitig erfolgen, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein, damit sie strafbefreiend wirken kann. Dazu muss gegenüber dem Finanzamt reiner Tisch gemacht und alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre offengelegt werden. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige nicht zum Erfolg führt. Daher sollte der Laie auf kompetente Hilfe vertrauen und die Selbstanzeige nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfassen. Denn die komplexen Vorgänge können so nicht erfasst werden und die Selbstanzeige misslingt.





Damit das nicht passiert, sollten von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können jeden Einzelfall beurteilen und die Selbstanzeige so verfassen, dass sie auch strafbefreiend wirkt.

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Datum: 24.08.2016 - 11:00 Uhr
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