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Windreich GmbH - nur geringe Quote für die Anleger im Insolvenzverfahren

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Windreich GmbH?nur geringe Quote für die Anleger im Insolvenzverfahren

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/windreich-gmbh.html
Anleger der Windreich GmbH (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/windreich-gmbh.html) müssen sich auf hohe Verluste einstellen. Nach Angaben des Insolvenzverwalters ist im Insolvenzverfahren wohl nur mit einer Quote von rund 30 Prozent zu rechnen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Vor gut drei Jahren rutschte die Windreich GmbH in die Pleite. Seitdem ist für die Anleger klar, dass die Beteiligung an den Windreich-Anleihen für sie zum Verlustgeschäft wird. Nach Angaben des Insolvenzverwalters könnten rund 70 Prozent des angelegten Geldes verloren sein, berichtet das Handelsblatt am 19. August. Daran ändert auch der Verkauf des Merkur Offshore-Projekts nichts. Kritiker befürchten, dass die Verluste sogar noch höher ausfallen könnten.

Über vier Anleihen hatte die Windreich-Gruppe Geld bei den Anlegern eingesammelt. Zinsen zwischen 6,25 und 6,75 Prozent sollten die Anleihe-Zeichner erhalten. Die größte Anleihe mit einem Volumen von 75 Millionen Euro hätte eigentlich im Juli zurückgezahlt werden müssen, die drei anderen Anleihen schon im vergangenen Jahr. Daraus wurde nichts. Das Unternehmen musste Insolvenz anmelden und die Anleger stehen vor großen finanziellen Verlusten. Voraussichtlich müssen sie sich mit einer Insolvenzquote von rund 30 Prozent zufriedengeben. Es könnte auch weniger werden.

Um nicht auf den finanziellen Verlusten sitzen zu bleiben, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Noch können möglicherweise Schadensersatzansprüche angemeldet werden. Da die Windreich GmbH im Jahr 2013 in die Insolvenz rutschte, droht zum Jahresende allerdings die Verjährung der Ansprüche. Daher sollte umgehend gehandelt werden.

Schadensersatzansprüche können sich vor allem gegen die Anlageberater und Vermittler richten. In den Anlageberatungsgesprächen hätten die Risiken der Geldanlage umfassend dargestellt werden müssen. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen aber häufig nur unzureichend dargestellt oder völlig verschwiegen. Ebenso hätten die vermittelnden Banken über ihre Provisionen, sog. Kick-Backs, oder auch andere Verflechtungen aufklären müssen, damit der Anleger die Möglichkeit hat, das Provisionsinteresse der Banken zu erkennen.





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Datum: 23.08.2016 - 10:50 Uhr
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