(ots) - Der Markt für Elektrofahrräder boomt. 2015 wurden in 
Deutschland laut Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) 535.000 Stromer 
verkauft und damit 11,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Rund 95 Prozent 
davon waren Pedelecs (Pedal Electric Cycles). Die Anzahl der 
Elektroräder auf deutschen Straßen schätzt der ZIV auf rund 2,5 
Millionen. Doch was bedeutet der Begriff Pedelec und worin 
unterscheiden sie sich von der sogenannten S-Klasse und den E-Bikes?
   Das Pedelec ist rechtlich ein Fahrrad
   "Das Pedelec unterstützt den Fahrer ausschließlich beim Treten mit
einem maximal 250 Watt starken E-Motor bis zu einer Geschwindigkeit 
von 25 km/h", sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV 
Rheinland. Der Fahrer benötigt weder Führerschein, Zulassung oder 
Versicherungskennzeichen. "Auch eine Helmpflicht gibt es nicht. 
Jedoch sollte zur eigenen Sicherheit stets ein Fahrradhelm getragen 
werden", betont Sander. Die schnellen Pedelecs, auch S-Pedelec oder 
S-Klasse genannt, gehören bereits zu den Kleinkrafträdern. Hier 
schaltet der Impulsantrieb erst bei Tempo 45 ab. Die maximale 
Leistung beträgt 500 Watt. Ein Versicherungskennzeichen sowie eine 
Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelzulassung des Herstellers ist
Pflicht. Das heißt: Der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein und 
die Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzen. Zudem muss er einen 
geeigneten Schutzhelm (Motorradhelm) tragen. Darüber hinaus darf er 
nicht auf Radwegen, sondern nur auf der Straße fahren.
   E-Bikes brauchen keine Muskelkraft
   Im Gegensatz zu den Pedelecs fahren E-Bikes auch ohne Tritt in die
Pedale. Leisten sie maximal 500 Watt und erreichen höchstens Tempo 
20, ist der Fahrer auch hier von der Helmpflicht. "Gleichwohl sollte 
niemand ohne geeigneten Schutzhelm in den Sattel steigen", 
unterstreicht der TÜV Rheinland-Fachmann. Bei den schnelleren 
Varianten bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit gilt wieder die 
Motorradhelmpflicht. Beide Versionen benötigen 
Versicherungskennzeichen und Betriebserlaubnis. Der Fahrer muss 
mindestens im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung sein.
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Wolfgang Partz, Presse, Tel.: 0221/806-2290
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und 
Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse(at)de.tuv.com sowie im 
Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse