(ots) - Das Vermögen der deutschen Haushalte wächst 
stetig. Im Jahr 2014 lag das Geldvermögen laut Bundesbank bei rund 
5,2 Billionen Euro. Gegenüber dem Jahr 2004 bedeutet dies eine 
Zunahme von mehr als 1,2 Billionen Euro. "Damit gewinnen auch 
Vermögensübertragungen in Form von Erbschaften zunehmend an 
Bedeutung", berichtet Dr. Carsten Walter, Geschäftsführer der 
Notarkammer Baden-Württemberg.
   Doch auf den Erbfall sind nur die wenigsten vorbereitet, wie eine 
repräsentative Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach im 
Auftrag der Deutschen Bank ergeben hat. Nur jeder fünfte Deutsche hat
sich bereits intensiver mit der Thematik befasst. Der Tod ist in 
Deutschland noch immer ein Tabuthema, über das nur ungern gesprochen 
wird. Hinzu kommt, dass das Erbrecht als kompliziert empfunden wird. 
So überrascht es nicht, dass nicht einmal die Hälfte der Befragten 
ein Testament gemacht hat.
   "Sich auf die gesetzliche Erbfolge zu verlassen, kann jedoch 
verhängnisvoll sein", warnt Dr. Walter. Das gesetzliche Leitbild geht
noch immer von einer traditionellen Familiensituation aus. Partner 
einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Patchworkfamilien und 
Familien mit Pflegekindern finden ihre persönlichen Verhältnisse oft 
nur unzureichend in den gesetzlichen Regelungen berücksichtigt. Aber 
auch bei einer Familie traditioneller Prägung entspricht die 
gesetzliche Erbfolge häufig nicht den Vorstellungen der Betroffenen: 
Der überlebende Ehegatte erbt grundsätzlich neben den Kindern und 
wird mit diesen in eine Erbengemeinschaft gezwungen. Der Streit um 
das Erbe ist damit oft vorprogrammiert.
   Dabei ist der Mehrheit der Befragten gerade besonders wichtig, 
dass ein Streit um das Erbe vermieden wird. Die Aufteilung des Erbes 
soll klar geregelt sein und den Erben sollen im Erbfall alle 
notwendigen Dokumente wie Testamente und Vollmachten vorliegen.
   "Es ist deshalb wichtig, den vom Gesetzgeber eingeräumten 
Gestaltungsspielraum zu nutzen und den Nachlass rechtzeitig zu 
regeln", weiß Dr. Walter. Hier bietet der Notar Hilfestellung: Er 
klärt die individuellen Bedürfnisse, informiert über rechtliche 
Gestaltungsmöglichkeiten und formuliert rechtssicher den letzten 
Willen der Beteiligten. Durch eine Registrierung im Zentralen 
Testamentsregister ist zudem sichergestellt, dass das Testament im 
Erbfall aufgefunden und zügig vom Nachlassgericht eröffnet wird.
   Zur rechtlichen Vorsorge gehört es aber auch, sich rechtzeitig 
über die Erteilung einer Vorsorgevollmacht und die Errichtung einer 
Patientenverfügung Gedanken zu machen. Während die Vorsorgevollmacht 
eine Vertrauensperson berechtigt, für den Vollmachtgeber in 
vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten tätig zu 
werden, legt die Patientenverfügung fest, welche Untersuchungen des 
Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe 
gestattet werden und welche zu unterbleiben haben.
   "Gerade die Erteilung einer Vorsorgevollmacht kann eine sinnvolle 
Ergänzung zur letztwilligen Verfügung sein", erläutert Dr. Walter. 
Sofern die Fortgeltung der Vollmacht über den Tod des Vollmachtgebers
hinaus vorgesehen ist, sichert diese nämlich auch die Verwaltung des 
Nachlasses bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Erben ermittelt sind bzw.
sie ihre Erbenstellung nachweisen können. Dadurch ist gewährleistet, 
dass stets ein Berechtigter über den Nachlass verfügen kann. Die 
Hinzuziehung eines Notars bei der Erteilung einer Vorsorgevollmacht 
hat zudem den Vorteil, dass sich der Notar vor der Beurkundung von 
der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers überzeugt. Dies kann dazu 
beitragen, spätere Streitigkeiten über die Wirksamkeit der Vollmacht 
zu vermeiden.
   Man sollte also nicht lediglich darauf vertrauen, dass sich die 
Erben über die Aufteilung des Erbes schon einigen werden. Wer 
rechtzeitig vorsorgt und seinen Nachlass regelt, hat es vielmehr 
selbst in der Hand, den befürchteten Streit um das Erbe zu vermeiden.
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Herr Dr. Carsten Walter
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