Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu dem Thema Medikationsplan
(ots) - Man sollte vom Anspruch auf einen
Medikationsplan keine Wunderdinge erwarten. Doch dieser Teil des im
Dezember 2015 in Kraft getretenen E-Health-Gesetz ist ein Schritt zu
mehr Patientensicherheit. Natürlich kann man sich schon jetzt von
seinem Arzt oder Apotheker über die Gefahr unerwünschter
Nebenwirkungen aufklären lassen. Doch wer denkt immer an alle Pillen,
die er so nehmen muss, und weist auch auf sie hin? Dieses Problem
nimmt mit dem Alter des Patienten zu. Sicherlich: Gerade beim Start
des Systems mit einem Medikationsplan aus Papier gilt: Auch diesen
Zettel kann man schnell mal vergessen, verlegen oder lässt ihn nicht
aktualisieren. Erst mit der ab 2018 geplanten Abrufbarkeit über die
Gesundheitskarte dürfte dieser Aspekt in den Hintergrund treten. Doch
schon die Einführung des Rechtes auf einen Medikationsplan im Oktober
sollte zur Sensibilisierung beitragen. Ähnlich wie beim Engagement
für Händehygiene gelangen so Problem und Lösung ins Bewusstsein und
in Qualitätsmanagementprozesse. Wo ein Medikationsplan standardisiert
abgefragt werden muss, kann er nicht vergessen werden.
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Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
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Datum: 17.08.2016 - 21:30 Uhr
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