(ots) - Hessische Landesregierung verweigert trotz 
rechtskräftigem Urteil wirkungsvolle Maßnahmen zur Luftreinhaltung in
Limburg - Lautes Schweigen der Landesregierung beim Dieselgate - 
Limburger Bürger weiterhin schutzlos dem Dieselabgasgift 
Stickstoffdioxid ausgesetzt - DUH will mit der Zwangsvollstreckung 
wirksames Gesamtkonzept mit Umweltzone und Diesel-Fahrverboten 
durchsetzen
   Seit der Grenzwertsetzung im Jahr 2010 wird an fast allen 
verkehrsnahen Messstationen in Limburg der Grenzwert für das 
gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid überschritten. 
Hauptverursacher sind Dieselfahrzeuge. Das Hessische 
Umweltministerium ist nach geltendem Recht dazu verpflichtet, den 
Luftreinhalteplan von 2012 nachzubessern, damit die Grenzwerte so 
schnell wie möglich eingehalten werden. Nachdem sich die 
Landesregierung geweigert hat, einem entsprechenden Antrag der 
Deutschen Umwelthilfe (DUH) nachzukommen, klagte der Umwelt- und 
Verbraucherschutzverband im Februar 2015 vor dem Verwaltungsgericht 
Wiesbaden. Trotz eines zwischenzeitlich rechtskräftigen Urteils vom 
30. Juni 2015, verweigert das Ministerium die rechtzeitige Vorlage 
eines Entwurfs zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Am 4.8.2016
stellte die DUH daher einen Antrag auf Zwangsvollstreckung.
   Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte in seinem Urteil im Juni 
2015 eindeutig die Einführung einer Umweltzone gefordert. Zudem müsse
ein auf die Grenzwerteinhaltung gerichtetes Gesamtkonzepts 
einschließlich einer Auflistung und Quantifizierung aller geeigneten 
Maßnahmen vorgelegt werden. Für einige konkrete Maßnahmen, wie 
Durchfahrtsverbote für Dieselfahrzeuge, die Einführung eines 
Bürgertickets oder einer City-Maut, hatte das Gericht konkrete 
Prüfaufträge formuliert. Weder die Prüfung einzelner Maßnahmen noch 
die Fortschreibung des für Limburg geltenden Luftreinhalteplans sind 
bislang erfolgt.
   "Leider unterscheidet sich die Luftreinhaltepolitik der 
schwarz-grünen Landesregierung nur wenig von der der 
Vorgängerregierung. Obwohl mehr als ein Jahr seit dem rechtskräftigen
Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vergangen ist, verweigert 
das Hessische Umweltministerium den Limburger Bürgern den Schutz vor 
Dieselabgasen. Umweltministerin Priska Hinz lehnt Diesel-Fahrverbote 
ab und schweigt laut beim Thema Dieselgate und den illegalen 
Abschalteinrichtungen der hessischen Adam Opel AG. Diese Untätigkeit 
zu Lasten der Gesundheit der Bürger muss ein Ende haben", fordert 
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Die bereits in 82 
Städten eingeführten Umweltzonen seien bewiesenermaßen ein bewährtes 
Mittel gegen Feinstaub und Stickstoffdioxid. "Wir sehen die 
Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen als letztes Mittel, um 
die zuständige Behörde zur Ausübung ihrer Pflichten zu zwingen. 
Wirksame Maßnahmen zur Minderung der Luftschadstoffbelastung sind 
überfällig und werden nun über die  von uns eingeleitete 
Zwangsvollstreckung beschleunigt", so Resch weiter.
   "Diese Steinzeitsituation in Sachen Luftreinhaltepolitik darf 
nicht länger toleriert werden. Selbst die Einführung einer 
Umweltzone, die in 82 anderen deutschen Städten bereits erfolgreich 
zur Minderung der Luftschadstoffbelastung beigetragen hat, wird in 
Limburg weiter verschleppt. Der hohe Durchgangsverkehr fließt weiter 
ungestört durch die Stadt. Leidtragende sind die Bürger der Stadt, 
die Herz-Kreislauferkrankungen, Lungenschäden und ein erhöhtes 
Krebsrisiko zu befürchten haben", erklärt Rechtsanwalt Remo Klinger, 
der die DUH in der Klage vertritt.
   Mit dem am 4.8.2016 beim Verwaltungsgericht Wiesbaden gestellten 
Antrag auf Vollstreckung des Urteils vom Juni 2015 soll dem 
Ministerium in einem ersten Schritt die Zahlung eines Zwangsgeldes in
Höhe von 10.000 EUR angedroht werden, sofern nicht innerhalb einer 
festgesetzten Frist der Luftreinhalteplan nachgebessert wird. Sollte 
auch dies nichts nutzen, kann das Zwangsgeld von 10.000 Euro 
wiederholt festgesetzt werden. Erwirkt auch dies keine Änderung, kann
auf die Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten der Zivilprozessordnung 
übergegangen werden, die als letztes Mittel die Verhängung von 
Zwangshaft gegen den Behördenleiter vorsehen.
   Links: Hintergrundpapier Klagen für saubere Luft 
http://l.duh.de/sm5u1
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen & Klinger
0171 2435458, klinger(at)geulen.com 
DUH-Pressestelle:
Daniel Hufeisen, Ann-Kathrin Marggraf, Laura Holzäpfel
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