(ots) - In einer umfassenden Reform der
"Dublin-Verordnung" will die EU-Kommission der Migrationskrise
entgegenwirken. Eine "ausgewogene Erweiterung des Begriffs der
Familienangehörigen" wie es in dem Reformentwurf heiĂt, lehnen Dr.
Franz Rieger, Vorsitzender des Europaausschusses im Bayerischen
Landtag, und Dr. Martin Huber, im Europaausschuss zustĂ€ndig fĂŒr
Asylfragen, entschieden ab.
"Jegliche Ausweitung des Familiennachzugs wÀre ein völlig falsches
und fatales Signal fĂŒr Migranten, die darauf warten, nach Europa zu
kommen", erklÀrt Huber. Deutschland habe den Familiennachzug gerade
beschrÀnkt. Dies sei geschehen, damit sich nicht noch mehr Menschen
auf den Todesweg ĂŒber das Mittelmeer machen. "Ăber die HintertĂŒr der
Reform einer Dublin-Verordnung diese Regeln nun zurĂŒckzudrehen, halte
ich fĂŒr unverantwortlich", so Huber.
"Die Menschen in unserem Land erwarten, dass zuerst die Probleme
gelöst werden, die im Land bestehen. Wir haben eine riesige
Integrationsaufgabe zu meistern. Die TĂŒren nun wieder ein StĂŒck weit
zu öffnen, geht an der RealitÀt vorbei", erlÀutert Rieger. Es sei die
völlig falsche Zeit, um solche Forderungen aufzustellen. Es sei
allerdings anzuerkennen, dass die EU-Kommission im Zuge der
Dublin-Reform ein gerechteres System fĂŒr die Zuteilung von
Asylbewerbern, Fristen fĂŒr die Umverteilung durch die
Mitgliedsstaaten und klarer formulierte Rechtspflichten fĂŒr
Asylbewerber einfĂŒhren will.
"Es braucht klar definierte Rechtspflichten wie die Pflicht zum
Verbleib im zustÀndigen Mitgliedstaat und die rÀumliche BeschrÀnkung
fĂŒr den Erhalt von materiellen Leistungen. Dies muss auf EU-Ebene
geregelt werden und wir sind froh, dass die EU-Kommission dieses
Problem endlich anpackt", so die Abgeordneten.
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