PresseKat - taz-Kommentar zum Verbot der Videoübertragung Erdoğans

taz-Kommentar zum Verbot der Videoübertragung Erdoğans

ID: 1385122

(ots) - Pro Erdogan ohne Erdogan

taz-Kommentar von Christian Rath zum Verbot der Videoübertragung
Erdogans in Köln

Man darf in Deutschland gegen den türkischen Präsidenten Recep
Tayyip Erdogan demonstrieren, auch wenn er ein "wichtiger Partner"
der Kanzlerin ist. Umgekehrt darf man auch für Erdogan demonstrieren,
selbst wenn dieser gerade die Demokratie in der Türkei abschafft.

Es ist das Wesen der Demonstrationsfreiheit, dass sich der Staat
nicht in die Inhalte der Kundgebung einmischt, solange die Gesetze
beachtet werden.

Eine solche Einmischung war aber das Verbot, Erdogan per
Videobotschaft zu den Kölner Pro-Demonstranten sprechen zu lassen.
Die Kölner Polizei hat dies verboten, da eine Zuschaltung die
Anhänger aufstacheln und zu Straftaten führen könnte.

Zulässig sind solche Demo-Auflagen eigentlich nur, wenn es
tatsächliche Anhaltspunkte gibt, dass die öffentliche Sicherheit
gefährdet ist. Die Kölner Polizei konnte allerdings keine Indizien
nennen, dass Erdogan in der geplanten Videorede zu Gewalt oder
Einschüchterung aufrufen wollte. Eine Klage gegen das Verbot hätte
also Erfolg haben müssen. Doch das Kölner Verwaltungsgericht
erklärte, dass die Versammlungsfreiheit nicht die Liveübertragung
eines Politikers aus dem Ausland schütze. Das
Bundesverfassungsgericht war damit einverstanden.

Das ist schwach. Ein Veranstalter einer Demonstration kann Inhalt
und Ablauf einer Versammlung selbst bestimmen. Dazu gehört auch, wer
wie redet. Ob der Redner vor Ort ist, zugeschaltet wird oder ob das
Vermächtnis eines Toten eingespielt wird, bestimmt der Veranstalter.
Wenn jemand Edward Snowden oder Barack Obama zuschalten will, ist das
sein gutes Recht. Nichts anderes kann für Erdogan gelten.

Den deutsch-türkischen Demonstranten wurde hier in einer




symbolisch wichtigen Frage der Rechtsschutz verweigert. Dabei sollte
der Rechtsstaat gerade in nervöser Zeit seine neutrale Stärke für
alle zeigen.



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Datum: 31.07.2016 - 15:47 Uhr
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