PresseKat - BND darf bald ausländische Journalisten überwachen / Scharfe Kritik von Reporter ohne Grenzen

BND darf bald ausländische Journalisten überwachen / Scharfe Kritik von Reporter ohne Grenzen

ID: 1376638

(ots) - Reporter ohne Grenzen fordert die
Regierungsfraktionen im Parlament auf, den Entwurf für das neue
BND-Gesetz unverzüglich zu überarbeiten und Journalisten vor
Überwachung durch den deutschen Auslandsgeheimdienst zu schützen. Mit
dem aktuellen Entwurf, der am Freitag (8.Juli) erstmals im Bundestag
beraten wird, soll der Bundesnachrichtendienst ausdrücklich die
Erlaubnis erhalten, ausländische Journalisten zu überwachen. Statt
die bisher schwammige Rechtslage zu korrigieren, hat die
Bundesregierung in ihrem Entwurf den Schutz für ausländische
Journalisten komplett gestrichen und ist dabei, eine schwerwiegende
Verletzung des Grundrechtes auf Meinungs- und Pressefreiheit zu
legalisieren.

"Es ist ein Skandal, dass deutsche Politiker unseren
Geheimdiensten erlauben wollen, ausländische Journalisten zu
überwachen", sagte Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne
Grenzen. "Bisher findet sich in jedem deutschen Ãœberwachungsgesetz
eine Ausnahmeregel für Journalisten. Im neuen BND-Gesetz aber ist an
keiner einzigen Stelle ein Hinweis darauf zu finden, dass
Journalisten nicht ausgespäht werden dürfen. Besonders Journalisten
aus Nicht-EU-Ländern geraten damit in das Visier des
Nachrichtendienstes. Offenbar betrachtet die Bundesregierung
Pressefreiheit als ein deutsches Exklusivrecht, um das sie sich im
Ausland nicht zu scheren braucht", sagte Mihr.

GRUNDRECHTSSCHUTZ ABHÄNGIG VON NATIONALITÄT

Mit der Reform (http://t1p.de/kx9z) will die Bundesregierung
Menschen abhängig von ihrer Nationalität einen unterschiedlichen
Grundrechtsschutz zusprechen: Deutsche darf der BND laut Gesetz nicht
überwachen, Europäer nur eingeschränkt, Bürger von Drittstaaten
hingegen immer dann, wenn dies die "Handlungsfähigkeit" Deutschlands
sicherstellen oder "Erkenntnisse von außen- und




sicherheitspolitischer Bedeutung" bringen kann. Journalisten geraten
damit rasch in den Fokus der Geheimdienste, insbesondere wenn sie mit
Informanten kommunizieren.

Eine Ausnahmeregel für Journalisten, wie sie etwa in Paragraf 3b
des G 10-Gesetzes zu finden ist, fehlt im Entwurf für das neue
BND-Gesetz komplett. Bisher war umstritten, ob diese Ausnahme auch
für ausländische Journalisten gilt. Nun wird klargestellt, dass der
BND Journalisten aus Nicht-EU-Ländern ungehindert überwachen darf,
wenn dies im Interesse Deutschlands ist. Er könnte zum Beispiel
Journalisten der New York Times belauschen, wenn sie sich vertraulich
mit Politikern über Außen- und Verteidigungspolitik ihres Landes
austauschen. Vor genau einem Jahr sorgte für Empörung, dass der
US-amerikanische Geheimdienst NSA das Nachrichtenmagazin Der Spiegel
abhört haben soll (http://t1p.de/voio). Nun soll dem BND gesetzlich
erlaubt werden, genau dies im Ausland zu tun.

In Deutschland sind Journalisten aus gutem Grund vor einer solchen
Überwachung durch den Staat geschützt, damit sie ihrer Kritik- und
Kontrollfunktion uneingeschränkt gerecht werden können. Es ist völlig
unverständlich, warum die deutsche Bundesregierung ausländischen
Journalisten diesen Schutz verweigern will. Das Problem wird in
Zukunft noch gravierender, weil der BND seine Erkenntnisse über
ausländische Journalisten auch an ausländische Geheimdienste
weiterleiten darf.

BLOGGER UND BÃœRGERJOURNALISTEN UNFREIWILLIGE GEHILFEN DES BND

Neben der massiven Verletzung der Pressefreiheit ignoriert das
neue BND-Gesetz auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus
dem Jahr 1999. Die Karlsruher Richter stellten damals klar, dass
Telekommunikation auch dann schon dem Grundrechtsschutz unterliegt,
wenn sie von Deutschland aus abgehört wird. (http://t1p.de/w295) Die
Bundesregierung argumentiert dennoch, dass sich Ausländer außerhalb
der EU nicht auf das Fernmeldegeheimnis aus dem deutschen Grundgesetz
beziehen können.

Statt ausländischen Journalisten jeden Schutz vor Überwachung zu
verweigern, wäre eine Korrektur der bisher schwammigen Rechtslage
dringend nötig gewesen. Reporter ohne Grenzen hat bereits mehrfach
kritisiert, dass auch das G 10-Gesetz nur Menschen vor Ãœberwachung
schützt, die berufsmäßig als Journalisten arbeiten, also damit Geld
verdienen. Blogger, die in ihrer Freizeit de facto journalistisch
tätig sind und damit Medienvielfalt im Interesse der Allgemeinheit
sicherstellen, fallen zum Beispiel nicht darunter. In vielen Ländern
ist dies ein gravierendes Problem: Gerade in autoritär regierten
Staaten können kritische Menschen häufig gar nicht berufsmäßig als
Journalisten arbeiten, weil sie Verfolgung fürchten müssen. Sie
stellen in ihrer Freizeit als Aktivisten oder Bürgerjournalisten
Öffentlichkeit her. "Diese mutigen Aktivisten werden nun endgültig zu
unfreiwilligen Steigbügelhaltern des BND, wenn sie mit Informanten
kommunizieren", so Christian Mihr.

REPORTER OHNE GRENZEN VERKLAGT DEN BND

In diesem Zusammenhang hat Reporter ohne Grenzen den
Bundesnachrichtendienst bereits verklagt und am 30. Juni 2015 eine
Klageschrift beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Die mündliche
Verhandlung in Leipzig ist für den 14. Dezember angesetzt.
(http://t1p.de/glgh > 6. Senat)

ROG wirft dem BND vor, den E-Mail-Verkehr der Organisation mit
ausländischen Partnern und Journalisten ausgespäht und die Arbeit von
ROG damit massiv beeinträchtigt zu haben. Für zahlreiche Journalisten
aus Deutschland und aus autoritären Staaten wie Usbekistan,
Aserbaidschan oder China ist ROG ein wichtiger Ansprechpartner, an
den sie sich mit vertraulichen Informationen wenden. Reporter ohne
Grenzen hält die Überwachungspraxis des BND für unverhältnismäßig.
(http://t1p.de/cjg1)

Auf der jährlichen Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne
Grenzen steht Deutschland derzeit auf Platz 16 von 180 Staaten.

Weitere Informationen zur Lage der Pressefreiheit in Deutschland
finden Sie unter www.reporter-ohne-grenzen.de/deutschland/



Pressekontakt:
Reporter ohne Grenzen
Ulrike Gruska / Christoph Dreyer
presse(at)reporter-ohne-grenzen.de
www.reporter-ohne-grenzen.de
T: +49 (0)30 609 895 33-55
F: +49 (0)30 202 15 10-29


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Datum: 05.07.2016 - 13:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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