(ots) - Wie neutral in weltanschaulichen und religiösen
Dingen muss der Staat sein? Diese Frage beschäftigt immer wieder die
Gerichte. Einerseits geht es um Kruzifixe in Klassenzimmern und
Gerichtssälen, andererseits um Kopftücher bei Lehrerinnen und - wie
jetzt - Rechtsreferendarinnen. Politisch beantwortet die in Bayern
regierende CSU die Frage eindeutig. Der Freistaat bekennt sich zur
abendländisch-christlichen Leitkultur. Das bedeutet für den
hoheitlichen Raum: Kruzifixe Ja, Kopftücher Nein. Und jetzt soll eine
junge Frau mit Kopftuch am Richtertisch Platz nehmen? Bisher ist es
so weit unter weiß-blauem Himmel nicht gekommen. Für ein Verbot des
Kopftuchs einer 25-jährigen muslimischen Rechtsreferendarin gebe es
keine gesetzliche Grundlage, befand nun aber das Verwaltungsgericht
Augsburg. Kaum war dies verkündet, meldete sich auch schon Bayerns
Justizminister Winfried Bausback (CSU) zu Wort: "Der Freistaat Bayern
wird gegen das Urteil in Berufung gehen". Eine Lösung wie bei den
Kruzifixen in Bayerns Klassenzimmern scheint in diesem Fall kaum
denkbar. Die würde nämlich bedeuten, dass eine muslimische Richterin
oder Staatsanwältin ihr Kopftuch ablegen muss, wenn dies einen
Prozessteilnehmer stört. Also muss entschieden werden - so oder so.
Im bayerischen Justizministerium ist man zu Recht alarmiert, geht es
doch nicht nur um die Nachwuchsjuristen. Wenn man Kopftuchtragen in
der Ausbildung tolerieren muss, kann man das später einer Richterin
oder Staatsanwältin schwerlich verbieten.
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