PresseKat - Deutsches Kinderhilfswerk: Kinderzuschlag umfassend reformieren

Deutsches Kinderhilfswerk: Kinderzuschlag umfassend reformieren

ID: 1374948

(ots) - Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt eine umfassende
Reform des Kinderzuschlags an. "Natürlich begrüßen wir die morgen in
Kraft tretende Erhöhung des Kinderzuschlags um 20 Euro. Der
Kinderzuschlag ist ein wirksames Instrument, um das Armutsrisiko von
Familien zu verringern. Nur leider löst diese Erhöhung nicht das
Grundproblem, dass der Kindergeldzuschlag sehr viele Familien mit
Kindern gar nicht erst erreicht. Durch die Erhöhung wird nach Angaben
des Bundesfinanzministeriums die Zahl der Empfänger lediglich um rund
20.000 zunehmen. Gleichzeitig gehen Armutsforscher davon aus, dass
rund zwei Drittel der Anspruchsberechtigten den Kinderzuschlag nicht
in Anspruch nehmen. Hier kommen zu den komplizierten
Beantragungsprozeduren komplexe Anrechnungsregelungen und die
Höchsteinkommensgrenze, die dazu führen, dass Eltern zwischen Ämtern
hin- und hergeschoben werden sowie bei mehr Erwerbsarbeit der Bezug
abrupt endet und der Familie weniger Geld zur Verfügung steht.
Deshalb brauchen wir beim Kinderzuschlag eine grundlegende Reform.
Gute Ideen dazu hat die Jugend- und Familienministerkonferenz in
diesem Monat präsentiert. Sie schlägt als Ansatzpunkte die
Abschaffung der Höchsteinkommensgrenze, eine Neuregelung der
Anrechnung von Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss und die Prüfung
eines Mehrbedarfs zugunsten von Alleinerziehenden vor. Auch soll die
Höhe des Kinderzuschlags regelmäßig überprüft werden. Diese
Empfehlungen müssen jetzt von der Bundesregierung zügig in ein
entsprechendes Reformgesetz umgesetzt werden", betont Thomas Krüger,
Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Beim Kinderfreibetrag,
von dem vor allem gut verdienende Eltern profitieren, prüft das
Finanzamt von Amts wegen die Anspruchsberechtigung, beim
Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern werden diese vom Staat
allein gelassen. Auch das muss sich ändern", so Krüger weiter.





Um Kindern eine gerechtere Teilhabe an der Gesellschaft zu
ermöglichen, muss das Recht auf ihr soziokulturelles Existenzminimum
gesichert sein. So gibt es auch die UN-Kinderrechtskonvention in den
Artikeln 26 und 27 vor. Durch die derzeitigen Hartz IV-Regelsätze und
die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wird die
gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und
Jugendlichen aus armen Familien jedoch nicht ausreichend
gewährleistet. Deshalb ist es in einem ersten Schritt notwendig, die
Regelsätze für Kinder und deren Eltern durch eine deutliche Anhebung
armutsfest zu machen.

Um den Armutskreislauf zu durchbrechen, braucht es neben der
materiellen Absicherung zahlreiche weitere Maßnahmen. Der vom
Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlichte Kinderreport 2016 zeigt:
Bildung ist der Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und für den
chancengerechten Zugang zu einer angemessenen beruflichen
Entwicklung. In Deutschland hängt der Bildungserfolg von Kindern
jedoch nach wie vor sehr stark von den Eltern und ihren Möglichkeiten
ab. Bildung beginnt dabei nicht erst in der Schule. Nach Ansicht des
Deutschen Kinderhilfswerkes muss bereits im Bereich der
frühkindlichen Bildung ein wesentlicher Fokus liegen. Neben einem
Ganztagsangebot und flexiblen Öffnungszeiten, die insbesondere für
Alleinerziehende von zentraler Bedeutung sind, brauchen wir für die
Sicherung der Rechte von allen Kindern - gleich welcher Herkunft -
eine qualitativ hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung sowie
ein Qualitätsmanagement in der Kindertagesbetreuung, das auch den
gestiegenen Anforderungen und Erwartungen an das Fachpersonal
Rechnung trägt.



Weitere Informationen und Rückfragen:
Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
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Datum: 30.06.2016 - 10:45 Uhr
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